2024/I/Bil/3 Einrichtung einer Landesschulkommission

Status:
Zurückgezogen

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats setzen sich dafür ein, dass ein gesetzlich legitimiertes, behördeninternes Entscheidungsgremium (Landesschulkommission) innerhalb der für Schulbildung zuständigen Behörde (BSB) eingerichtet wird. Die Landesschulkommission soll „Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung”, gem. § 79 Abs. 2 HmbSG, deren Entscheidung im Kompetenzbereich der BSB liegen, treffen.
Einzig die Präsidialabteilung der BSB soll diese einberufen und Entwürfe für entsprechende schulpolitische Maßnahmen einbringen können. Die Landesschulkommission soll diesen Entwürfen ausschließlich zustimmen oder diese ablehnen können.
In ihr vertreten sein sollen die Präsidialabteilung der BSB mit vier Stimmen, die Kammern von Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern mit je drei Stimmen, die staatlichen Hochschulen und Universitäten, welche jeweils durch gemeinsame Abstimmung untereinander eine Person delegieren, mit je einer Stimme, die Handelskammer mit einer Stimme, sowie die Handwerkskammer mit einer Stimme.
Nach Einrichtung der Landesschulkommission sind eine Abschaffung des Landesschulbeirates wegen eventueller Redundanz und das Hinzuziehen darin beteiligter Gremien als beratende Mitglieder der Landesschulkommission zu prüfen.

Begründung:

Die öffentliche Auseinandersetzung im Rahmen der Ratifizierung der neuen Bildungspläne im vergangenen Jahr zeigt eine grundsätzliche Problematik in der Art und Weise auf, wie „Entscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung” im schulischen Kontext in Hamburg beschlossen werden. Es ist merklich, dass der Senat und die Behörde für Schule und Berufsbildung ein ehrliches und starkes Interesse daran hatten, andere schulpolitische Akteure, die von den Änderungen betroffen sind, einzubinden und einen konstruktiven Diskurs zu führen. Dennoch ist der Diskurs stark medial eskaliert, und war bald an einem Punkt angelangt, an dem keiner der Akteure ihn ferner als konstruktiv hätte bezeichnen können. Grund hierfür ist die mangelnde Rechtssicherheit der schulpolitischen Akteure bezüglich der Frage, inwiefern ihre Expertise und Perspektive in schulpolitische Maßnahmen einfließen. Dies hatte das Ergebnis, dass diese Akteure, aus der Befürchtung heraus, ansonsten nicht gehört zu werden, ihre Anliegen möglichst wortstark zu vertreten suchten, mit dem Ziel, diese mangelnde Rechtssicherheit durch politischen Druck auszugleichen. Hier lässt sich ein grundsätzliches Muster erkennen, da Bildungspolitik in der Hansestadt seit jeher sehr heiß diskutiert wird und dieser Diskurs in den seltensten Fällen konstruktiv geführt wird. Dieser Umstand geht gleichermaßen zu Kosten aller an Schulpolitik Beteiligter, da der Inhalt schulpolitischer Entscheidungen an einem wenig konstruktiven Diskurs Schaden nimmt, umgekehrt würde die Expertise und Perspektive sich verstärkt in den schulpolitischen Maßnahmen wiederfinden, was zu einer Qualitätssteigerung führen würde. Zum anderen schädigen die öffentlichen Anfeindungen in der Presse das Image schulpolitischer Akteure- insbesondere der BSB und des Senates – und sozialdemokratischer Schulpolitik im Allgemeinen. Gelingt es künftig, dem um die Bildungspläne ähnliche Diskurse zu deeskalieren, werden die Entscheidungen der Behörde eher durch die Hamburger Schullandschaft mitgetragen, ebenso wird sozialdemokratische Schulpolitik durch die wählende Bevölkerung weit positiver wahrgenommen. Genauso gibt es weniger Angriffspunkte für die parlamentarische Opposition, weil die schulpolitischen Maßnahmen demokratisch durch die Schulbeteiligten legitimiert sind. Um dies zu erreichen und dem aktuell bestehenden Missstand Abhilfe zu schaffen, ist es dringend erforderlich, Rechtssicherheit zu schaffen, welche den schulpolitischen Akteuren außerhalb der Präsidialabteilung der BSB eine Berücksichtigung ihrer Perspektive und damit eine Qualitätssteigerung schulpolitischer Entscheidungen im Allgemeinen garantiert. Solch eine Zusicherung erfordert eine direkte Beteiligung am Ratifizierungsprozess schulpolitischer Entscheidungen. Dafür ist es zwar notwendig, dass die BSB gewisse Entscheidungskompetenzen abgibt. Dieser Faktor ist jedoch nicht von großer Bedeutung, da die BSB weiterhin den alleinigen Auftrag hat, die Entwürfe vorzulegen, wodurch sie neben Bürgerschaft und Senat als einzige aktiv schulpolitische Maßnahmen gestaltet. Auch ist an dieser Stelle zu berücksichtigen, dass selbst eine situativ geringe Berücksichtigung einzelner schulpolitischer Akteure keinen relevanten Unfrieden zur Folge hat, da entsprechende Maßnahmen von den anderen Akteuren mitgetragen werden. Die Einrichtung der Landesschulkommission bricht Konfliktlinien, da die schulpolitischen Akteure durch die direkte, demokratische Beteiligung an der Ratifizierung von schulpolitischen Maßnahmen weniger konfrontativ auf diese reagieren, und eine Qualitätssteigerung schulpolitischer Entscheidungen, indem sie die Berücksichtigung der Expertise und Perspektive der Schulbeteiligten garantiert.

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