2023/II/Innen/2 Einführung eines Waffenregisters für Schreckschusswaffen

Der SPD-Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Wir fordern die Einführung einer Registrierungspflicht von Schreckschusswaffen in das Zentrale Waffenregister (ZWR).

Begründung:

Die Anzahl der Käufe von Schreckschusswaffen und die Anzahl der Anwendungen waren in der Silvesternacht besorgniserregend hoch. Die Forderung nach einer Registrierungspflicht wird von der GdP (Gewerkschaft der Polizei) geteilt. Sie weist insbesondere auf die aktuell hochgefährliche und untragbare Situation für die Einsatzkräfte im Einsatz hin.

Schreckschusswaffen lassen sich optisch nur aus der unmittelbaren Nähe von „echten“ Schusswaffen unterscheiden und sind deshalb in Gefahrensituation ein großes Eskalationsrisiko. Polizistinnen oder Polizisten, die durch eine Schreckschusswaffe bedroht werden, können situativ kaum einschätzen um welche Form einer Waffe (Schreckschuss- oder Schusswaffe?) es sich handelt und welche Form das zur Selbstverteidigung richtige Einsatzmittel in der jeweiligen Situation ist.

Dadurch besteht die vermehrte Gefahr, dass Polizist*innen von der Dienstwaffe Gebrauch machen und man sich US-amerikanischen Verhältnissen annähert. Mit einer Registrierungspflicht von Schreckschusswaffen würde die großflächige Verbreitung der Schreckschusswaffen eingeschränkt und damit ein mehr an Sicherheit für Einsatzkräfte und die Bürgerinnen und Bürger bestehen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitagmöge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:

Wir fordern die Einführung einer Erlaubnispflicht für den Erwerb und die Führung von Schreckschusspistolen durch den kleinen Waffenschein.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: