2021/II/Bil/2 Einführung eines Studium Generale

Die Bürgerschaftsfraktion der SPD möge sich dafür einsetzen, dass der rechtliche Rahmen geschaffen wird, der die Einführung eines Studium Generale an den Hamburger Hochschulen ermöglicht. Dieses soll Studierenden die Möglichkeit geben auf freiwilliger Basis, vor ihrem Fachstudium zwei Semester frei an der Hochschule zu studieren und fachübergreifend Vorlesungen und Seminare zu besuchen.

Es soll weiterhin sichergestellt werden, dass dieses Angebot vom BAföG abgedeckt wird und die Dauer des BAföG-Anspruchs während des Fachstudiums nicht einschränkt.

Begründung:

Ein Studium Generale, welches den Studierenden vor ihrem eigentlichen Fachstudium die Möglichkeit gibt, universitätsweit Kurse zu belegen, hat mehrere positive Aspekte.

 

Viele Menschen beenden die Schule, ohne dass sie schon wissen, was sie eigentlich studieren wollen. Dies führt nicht selten dazu, dass sie erstmal irgendetwas anfangen, was interessant klingt, später jedoch feststellen, dass sie sich etwas eigentlich anderes vorgestellt hatten. Ebenfalls kann vorkommen, dass sie mit das universitäre Ausmaß ihres Fachs über- oder unterschätzt haben und dann unter- oder überfordert sind. Beides führt in den meisten Fällen dazu, dass sie ihr Studium abbrechen oder das Fach wechseln, weil sie im Rahmen ihres freien Wahlbereichs in anderen Instituten Kurse belegt haben und festgestellt haben, dass dies eher ihren Lernzielen entspricht. Hier geht wertvolle Lebenszeit verloren. Gerade auch wenn Studierende vom BAföG abhängig sind und sie die schwere Entscheidung zu wechseln erst spät treffen, kann dies das Erlangen eines Hochschulabschlusses gefährden.

 

Ein Studium Generale schafft hier Abhilfe. Die Studierenden können alle ihre Interessen über zwei Semester nach eigener Schwerpunktlegung verfolgen und sich am Ende qualifiziert für die Spezialisierung in einem Fachstudium entscheiden. Sie sind dann mit den Anforderungen des Faches schon vertraut und wissen, welche Themen auf sie zukommen. Wenn sie die Entscheidung schon während des Studium Generale getroffen haben und vermehrt Kurse im Fach belegt haben, können sie diese anrechnen und haben so auch Zeit gespart. Die Abbrecherquote wird aller Wahrscheinlichkeit nach sinken.

 

Ein weiterer positiver Aspekt ist die Entzerrung des Studiums, da zwei Semester Zeit besteht, sich an das Hochschulleben zu gewöhnen, das eigene Wissen in mehrere Richtungen zu erweitern und soziale Kontakte (für viele: in der neuen Stadt) aufzubauen. Ein Studium Generale kann in diesem Sinne nicht rein ökonomischen Verwertungslogiken untergeordnet werden und entspricht so viel mehr dem in der Hochschule eigentlich angestrebten Humboldt‘schen Bildungsideal. Die Studierenden können so auch schon vor Beginn ihres Studiums lernen, fachübergreifende Zusammenhänge zu erkennen und zu verbinden.

 

Zu guter Letzt trifft die Idee des Studium Generale in Hamburg auf besonders fruchtbaren Boden, da auch der Präsident der UHH, Prof. Dr. Dieter Lenzen, sich in einigen seiner erziehungswissenschaftlichen Schriften bereits für ein Studium Generale ausgesprochen hat. Diesen Studiengang unter der hier vorhandenen Expertise einzurichten, würde Hamburgs herausragende, man möchte sagen: exzellente Stellung in der deutschen Hochschullandschaft weiterentwickeln und festigen.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

1. Die SPD Hamburg setzt sich weiterhin für die Einrichtung eines Studium Generale an den öffentlichen Hochschulen ein (beispielsweise als Verbundprojekt aller Hochschulen).

2. Studierenden eines zukünftigen Studium Generale soll der hochschulübergreifende Besuch von Lehrveranstaltungen ermöglicht werden,
damit sie ihre Interessen über das Fächerspektrum einer einzelnen Hochschule hinaus verfolgen können.

3. Mit dem Allgemeinen Vorlesungswesen verfügt die Universität Hamburg bereits über ein studium-generale-ähnliches Angebot, das bei der
Errichtung integriert werden soll.

4. Auf Bundesebene soll geprüft werden, ob der Anspruch auf BaföG so gestaltet werden kann, dass durch die Teilnahme am Studium Generale, die Förderansprüche im Fachstudium in zeitlich vollem Umfang erhalten bleiben können.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: