2022/II/Recht/2 Eine Katzenschutzverordnung für Hamburg

Status:
Erledigt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die SPD Hamburg fordert Bürgerschaftsabgeordnete und Senatsmitglieder der SPD auf, darauf hinzuwirken, dass der Senat eine Katzenschutzverordnung für das Hamburger Stadtgebiet einführt, um die freilebenden Katzen zu schützen und die Stadt finanziell zu entlasten. Die Verordnung soll Folgendes beinhalten:

  1. Freilaufende Halterkatzen ab einem Alter von sechs Monaten sind von ihren Katzenhaltern:innen durch Tierärzte:innen zu kastrieren und mittels Mikrochip eindeutig und dauerhaft zu kennzeichnen sowie zu registrieren.
  2. Freilebende Katzen können von der Freien und Hansestadt Hamburg oder einer von ihr beauftragten Stelle gekennzeichnet, registriert und kastriert werden.
  3. Die Registrierung kann bei einem der kostenfreien Haustierregister (von TASSO e.V. und/oder des Deutschen Tierschutzbundes (FINDEFIX)) erfolgen.

 

Begründung:

In Hamburg gibt es nach Angaben des Hamburger Tierschutzvereins (HTV) etwa 10.000 freilebende Katzen. Laut Hamburger Tierärztekammer ist ihr Gesundheitszustand sehr schlecht und ihr Leben von Schmerzen und Leid gekennzeichnet.

Freilebende Katzen sind Hauskatzen, die ausgesetzt wurden oder entlaufen sind, sowie deren Nachkommen. Sie leiden regelmäßig an Unterernährung, Infektionskrankheiten und Parasitenbefall. Weil die freilebenden Katzen meist unkastriert sind und sich auch mit unkastrierten freilaufenden Halterkatzen paaren, vermehren sie sich exponentiell. In Hamburg werden deswegen Fundkatzen vom Hamburger Tierschutzverein kastriert und gekennzeichnet. Wenn aufgrund fehlender Kennzeichnung und Registrierung die Halter:innen unbekannt sind, werden die Tiere auf Kosten des Tierheims, finanziell unterstützt von der Stadt, behandelt. Dadurch sind der Stadt Hamburg in den Jahren 2015-2020 Kosten in Höhe von 186.155 Euro entstanden.

Allein durch Kastration freilaufender Katzen kann die Vermehrung ihrer Population nicht gestoppt werden, da die meisten von ihnen scheu und unentdeckt auf Fabrik- und Industriegeländen sowie Friedhöfen leben. Die einzige nachweislich wirksame Maßnahme ist deshalb, neben der Kastration freilebender Katzen eine Kastrations-, Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Katzen aus Privathaushalten, die unbeaufsichtigten Freigang haben, einzuführen.

Zu diesem Zweck hat der Bundesgesetzgeber den Bundesländern in § 13b Tierschutzgesetz die Kompetenz übertragen, Katzenschutzverordnungen zu erlassen. Schon jetzt haben 850 Städte und Gemeinden der Bundesrepublik Deutschland (darunter Großstädte wie Köln und Berlin), solche Verordnungen erlassen. Es wird Zeit, dass auch der Hamburger Senat von der Ermächtigung Gebrauch macht.

Überweisungs-PDF: