2022/II/Recht/14 Doppelspitze Betriebsratsvorsitz

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die SPD-Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten beschließen, die SPD-Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen einer Bundestagsratsinitiative, sollen sich dafür einsetzen:

Der § 26 BetrVG ist dahingehend zu ändern, dass künftig auch Doppelspitzen möglich sind.

Begründung:
  • 26 BetrVG sieht derzeit lediglich vor, dass der Betriebsrat den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter wählt. Dies ist nicht mehr zeitgemäß. Unklar ist, weshalb es nicht möglich sein soll, zwei Betriebsratsvorsitzende als Doppelspitze zu wählen, wobei eine Position weiblich zu besetzen ist. Durch eine Doppelspitze wird die Handlungsfähigkeit des Betriebsrates gestärkt, gegenseitige Stellvertretung wird möglich, Entscheidungen können reflektierter getroffen werden. Das Amt des/der Betriebsratsvorsitzenden kann so generell attraktiver werden. Diese Doppelspitze soll lediglich eine Möglichkeit darstellen und keineswegs zwingend sein.
Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die SPD-Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bürgerschaftsabgeordneten beschließen, die SPD-Bundestagsabgeordneten und die SPD-Bundestagsfraktion, im Rahmen einer Bundestagsratsinitiative, sollen sich dafür einsetzen:

Der § 26 BetrVG ist dahingehend zu ändern, dass künftig auch Doppelspitzen möglich sind.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: