Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Hamburgische Bürgerschaft und des Senats werden dazu aufgefordert das Hamburgische Beamtengesetz (HmbBG) sowie die Hamburgische Laufbahnverordnung (HmbLVO) dahingehend zu ändern, dass psychische Erkrankungen kein pauschales Ausschlusskriterium mehr bei der Verbeamtung darstellen.
Die gesundheitliche Eignung soll künftig auf Grundlage einer individuellen Prüfung der aktuellen Leistungsfähigkeit erfolgen. Dabei ist sicherzustellen, dass psychische Erkrankungen in gleicher Weise wie körperliche Erkrankungen bewertet werden und nur dann eine Ablehnung erfolgt, wenn eine dauerhafte Dienstunfähigkeit konkret zu erwarten ist.
Hierzu sind insbesondere folgende Änderungen vorzunehmen:
1. Aufnahme einer gesetzlichen Klarstellung in HmbBG („Einstellungsvoraussetzungen“), dass psychische Erkrankungen nicht per se von der Einstellung ausschließen dürfen.
2. Verpflichtung für Amtsärzt*innen, bei der Beurteilung die tatsächliche, aktuelle Dienstfähigkeit der Bewerber*innen in den Vordergrund zu stellen.
3. Schaffung von transparenten Leitlinien für amtsärztliche Untersuchungen, die Diskriminierung verhindern und die Vereinbarkeit mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sowie der UN-Behindertenrechtskonvention sicherstellen.
In Hamburg werden Bewerber*innen für den öffentlichen Dienst im Rahmen der amtsärztlichen Untersuchung regelmäßig ausgeschlossen, wenn sie in der Vergangenheit psychische Erkrankungen wie Depressionen, Angststörungen oder Burnout hatten – unabhängig von der aktuellen Stabilität und Leistungsfähigkeit.
Dieses Vorgehen ist diskriminierend und basiert häufig auf Vorurteilen, nicht auf medizinischen Fakten. Körperliche Erkrankungen werden differenzierter betrachtet, während psychische Erkrankungen pauschal zu Nachteilen führen.
Damit verstößt die aktuelle Praxis gegen die Grundsätze von Chancengleichheit, das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die UN-Behindertenrechtskonvention (Artikel 27: Recht auf Arbeit ohne Diskriminierung).
Psychische Erkrankungen sind in vielen Fällen gut behandelbar, Rückfälle nicht zwingend und mit körperlichen chronischen Erkrankungen vergleichbar. Die Verbeamtung darf nicht von Stigmatisierung, sondern muss von realer Eignung, Befähigung und Leistung abhängen.
Die Anpassung des HmbBG und der HmbLVO wäre ein wichtiger Schritt für mehr Gerechtigkeit, Inklusion und Gleichbehandlung im Hamburger öffentlichen Dienst.