2019/II/Arb/5 Digitale Zeiterfassung, um Umgehung des Mindestlohns zu vermeiden!

Status:
Zurückgezogen

Die zuständige Behörde wird aufgefordert zu prüfen, inwieweit eine Ausweitung der digitalen Zeiterfassung in Betrieben wie zum Beispiel im Reinigungsgewerbe ab einer Mindestzahl von 5 Mitarbeitern vorgeschrieben werden kann.

Begründung:

Es gibt den Umgehungstatbestand “Turboputzen” in vielen Reinigungsbetrieben, wo mit unerfüllbaren Zielvorgaben eine bestimmte Leistung erbracht werden soll, was ArbeitnehmerInnen häufig zu unbezahlter Mehrarbeit zwingt.  Digitales Zeiterfassungssystem ist weniger manipulierbar als nachträgliche schriftliche Dokumentation der Arbeitszeit und daher besser zu kontrollieren durch den Zoll.