Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats sind dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass an allen hamburgischen Schulen digitale Endgeräte ab der 8. Klassenstufe genutzt werden dürfen.
I. Die hamburgischen Schulen werden dazu verpflichtet ab Jahrgang 8 allen Schüler*innen die Möglichkeit zu geben, digitale Endgeräte für den Unterricht mitzubringen und zu benutzen. Diese Umsetzung wird wie folgt geregelt:
• Allen Schüler*innen ab Jahrgang 8 wird ein WLAN-Zugang für den schulischen Gebrauch eines digitalen Endgeräts zur Verfügung gestellt.
• Die Schulen werden dazu verpflichtet, ein Nutzungskonzept für die Nutzung der digitalen Endgeräte im Unterricht und auf dem Schulgelände über das Gremium der Schulkonferenz in Zusammenarbeit mit den jeweiligen Gremien der Schulgemeinschaft auszuarbeiten und dann in der Schulkonferenz zu beschließen. Die Schulbehörde muss den hamburgischen Schulen ein geeignetes Konzept als Möglichkeit oder als Leitfaden zur Verfügung stellen.
• Die zu nutzenden Programme werden in dem Nutzungskonzept umschrieben. Sondergenehmigungen können in Absprache mit der Klassenleitung/Tutor*in vereinbart werden.
• Der richtige Umgang mit digitalen Endgeräten wird in den Lehrplan für das Fach Informatik aufgenommen.
• Auch fächerübergreifend sind die Lehrpläne so abzuändern, dass fachgebundene digitale Möglichkeiten in den Unterricht eingebaut werden sollen und den Schüler*innen damit der Umgang mit jenen beigebracht werden kann.
• Durch Beschluss der Schulkonferenz können diese Regelungen auch auf untere Klassenstufen ausgeweitet werden.
• Die Behörde für Schule und Berufsbildung stellt vor dem Hintergrund sozialer Gerechtigkeit sicher, dass genügend Ausleihgeräte an den Schulen vorhanden sind.
Digitalisierung ist einer der Hauptaufgaben der Zukunft.
Das Vorantreiben in Behörden, Ämtern und Schulen ist eine der größten Aufgaben der Hansestadt Hamburg für die kommenden Jahre. Vor allem das Einbeziehen der Schulen und damit auch der jüngeren Generationen in die digitalen Innovationen müssen einer der Hauptaufgaben der Bildung in Hamburg sein, aufgrund der sich weiter verändernden Anforderungen an die Schüler*innen für ihren späteren Berufsverlauf.
Daher fordern wir, dass an allen hamburgischen Schulen ab Klasse 8 digitale Endgeräte verwendet werden dürfen. Das soll mit einem von der Schule bereitgestellten WLAN- Zugang im Unterricht für das Bearbeiten der Aufgaben verwendet werden. Um den Schulen viel Gestaltungsraum zu geben, werden die Schulen ihre Nutzungskonzepte eigenständig in den schuleigenen Gremien besprechen, ausarbeiten und in der Schulkonferenz final beschließen. Dieses Nutzungskonzept muss mindestens die Umschreibung und Festlegung auf bestimmte Programme enthalten. Dazu soll auch zusätzlich im Lehrplan des Informatikunterrichts eine Lerneinheit zur richtigen Nutzung digitaler Endgeräte im Unterricht durch die Lehrpläne eingebaut werden. Auch können die Regelungen auf Beschluss der Schulkonferenz auf die unteren Klassenstufen ausgeweitet werden, wenn die Gegebenheiten und Zustimmungen der jeweiligen Gremien vorhanden sind.