Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD folgende Grundsätze und Forderungen beschließen, dass diese bei nationalen bzw. bundeslandspezifischen Einsatzrichtlinien Berücksichtigung finden:
– Eingesetzte KI muss transparent und nachvollziehbar sein.
– Öffentliche Verwaltungen, die KI einsetzen wollen, sind gehalten, vorab eine Technikfolgeabschätzung vorzunehmen.
– Bei Einsatz von KI zu sozialen Entscheidungen ist immer die Ergänzung durch eine menschliche Einzelfallentscheidung zu gewährleisten
-Es sind Einsichts-und Einspruchsrechte Betroffener zu schaffen und rechtlich zu verankern
-Persönlichkeitsschutz, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sind zu gewährleisten.
– Zum Schutz vor Manipulation der öffentlichen Meinung ist eine Kennzeichnungspflicht von durch KI
erstellten Fotos, Texten, Videos und Audios zu schaffen.
– KI in gesellschaftlich sensiblen Bereichen wie Polizei, Justiz und sozialen Einrichtungen muss der
gesellschaftlichen Kontrolle (Gremium, Institution) unterliegen.
Bildungsbereich:
– Der Einsatz von KI zur Lehr- und Lernunterstützung kann genutzt werden (enger Anwendungszweck)
– Der Einsatz von Technologien zur Beobachtung von Schulklassen im Unterricht und Analyse des Schülerverhaltens ist aufgrund des Schutzes der Privatsphäre der Schüler und Lehrkräfte nicht zuzulassen.
KI bestimmt zur Zeit vielerorts die öffentliche Diskussion und ist Bestandtteil unseres Alltags. In den letzten drei Monaten machte die KI ChatGPT von sich reden. Mit ihr können lesbare, verwendbare Texte automatisch erstellt werden, eine Unterscheidung zu einem von einem Menschen geschriebenen Text ist nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Entwicklung hat seit 2017 eine enorme Leistungssteigerung erfahren.
Die Kommunikation Mensch zu Maschine erfordert keine Programmierkenntnisse mehr, vielmehr reicht ein einfacher Sprachbefehl aus. Die automatisch erstellten Texte sind dennoch nicht fehlerfrei, aber schon sehr weit entwickelt.
Durch Text zu Bildgeneratoren (z.B.Midjourney) können beliebige (Fake) Fotos erstellt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen und nicht dem Urheberrrecht unterliegen. Ebenso können mittels KI inzwischen ganze Videos oder Audios produziert werden, die nicht der Realität entsprechen.
Die Gesellschaft droht von einer Welle nicht erkennbarer Falschnachrichten und Unwahrheiten überrollt zu werden, die eine Bedrohung und Destabilisierung des gesellschaftlichen Konsenses und der Demokratie darstellen können. Durch die gleichzeitige Verkleinerung von Computern (Smartphones, Tablets) und die rasante Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit ist KI in die Fläche gelangt und wird von der Masse genutzt. Sie birgt erhebliche Risiken zu Manipulation und Missbrauch, die reguliert und kontrolliert werden müssen.
Es gibt aber auch den Einsatz von KI zu positiven Zwecken:
– So wird KI in der Medizin zur Hautkrebserkennung eingesetzt
– in der schulischen Bildung zur Lernunterstützung
– in der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung (soziale Netzwerke)
– in der öffentlichen Verwaltung (z.B. bei der Bearbeitung von Bürgeranträgen oder bei der Bearbeitung der Fälle zum Dieselskandal).
Wichtig ist in allen diesen Fällen, wo Menschen von durch KI getroffenen Entscheidungen betroffen sind, dass niemals menschliche Einzelbeurteilungen ausgelassen werden. Insgesamt stellt der Einsatz von KI die Gesellschaft vor erhebliche komplexe Herausforderungen, auf die schnellstmöglich mit einem breiten demokratischen, gesellschaftlichen Diskurs reagiert werden sollte.
So ist auch die Forderung nach einem Moratorium des Trainings von KI für ein halbes Jahr durch 1000 Unterzeichner (Experten und Prominente) zu verstehen:
KI verfügt über enorme Potentiale, aber weder über theoretische noch praktische Vernunft oder Ethik. Sie ist auf keinen Fall fehlerfrei !
Es gibt bereits rechtliche Rahmenrichtlinien, die auf die Herausforderungen der KI reagieren.
Dazu gehören
– Mediengesetze
– Codizes einzelner Unternehmen
Durch die EU:
– Datenschutzgrundverordnung und
in Arbeit:
– Artificial Intelligence Act.
Diese Werke bilden einen regulativen Rahmen für den Einsatz künstlicher KI, der jedoch noch der Umsetzung in nationales Recht bedarf und konkretisiert werden muss. Es ergeben sich in Abhängigkeit ihrer Anwendung und der enormen Datenmengen, die zur Modellierung von KI benötigt werden, viele unterschiedliche Forderungen.
Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD folgende Grundsätze und Forderungen beschließen, dass diese bei nationalen bzw. bundeslandspezifischen Einsatzrichtlinien Berücksichtigung finden:
– Eingesetzte KI muss transparent und nachvollziehbar sein.
– Öffentliche Verwaltungen, die KI einsetzen wollen, sind gehalten, vorab eine Technikfolgeabschätzung vorzunehmen.
– Bei Einsatz von KI zu sozialen Entscheidungen ist immer die Ergänzung durch eine menschliche Einzelfallentscheidung zu gewährleisten
-Es sind Einsichts-und Einspruchsrechte Betroffener zu schaffen und rechtlich zu verankern
-Persönlichkeitsschutz, Datenschutz und Schutz der Privatsphäre sind zu gewährleisten.
– Zum Schutz vor Manipulation der öffentlichen Meinung ist eine Kennzeichnungspflicht von durch KI
erstellten Fotos, Texten, Videos und Audios zu schaffen.
– KI in gesellschaftlich sensiblen Bereichen wie Polizei, Justiz und sozialen Einrichtungen muss der
gesellschaftlichen Kontrolle (Gremium, Institution) unterliegen.
Bildungsbereich:
– Der Einsatz von KI zur Lehr- und Lernunterstützung kann genutzt werden (enger Anwendungszweck)
– Der Einsatz von Technologien zur Beobachtung von Schulklassen im Unterricht und Analyse des Schülerverhaltens ist aufgrund des Schutzes der Privatsphäre der Schüler und Lehrkräfte nicht zuzulassen.
KI bestimmt zur Zeit vielerorts die öffentliche Diskussion und ist Bestandtteil unseres Alltags. In den letzten drei Monaten machte die KI ChatGPT von sich reden. Mit ihr können lesbare, verwendbare Texte automatisch erstellt werden, eine Unterscheidung zu einem von einem Menschen geschriebenen Text ist nicht mehr ohne weiteres möglich. Die Entwicklung hat seit 2017 eine enorme Leistungssteigerung erfahren.
Die Kommunikation Mensch zu Maschine erfordert keine Programmierkenntnisse mehr, vielmehr reicht ein einfacher Sprachbefehl aus. Die automatisch erstellten Texte sind dennoch nicht fehlerfrei, aber schon sehr weit entwickelt.
Durch Text zu Bildgeneratoren (z.B.Midjourney) können beliebige (Fake) Fotos erstellt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen und nicht dem Urheberrrecht unterliegen. Ebenso können mittels KI inzwischen ganze Videos oder Audios produziert werden, die nicht der Realität entsprechen.
Die Gesellschaft droht von einer Welle nicht erkennbarer Falschnachrichten und Unwahrheiten überrollt zu werden, die eine Bedrohung und Destabilisierung des gesellschaftlichen Konsenses und der Demokratie darstellen können. Durch die gleichzeitige Verkleinerung von Computern (Smartphones, Tablets) und die rasante Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit ist KI in die Fläche gelangt und wird von der Masse genutzt. Sie birgt erhebliche Risiken zu Manipulation und Missbrauch, die reguliert und kontrolliert werden müssen.
Es gibt aber auch den Einsatz von KI zu positiven Zwecken:
– So wird KI in der Medizin zur Hautkrebserkennung eingesetzt
– in der schulischen Bildung zur Lernunterstützung
– in der öffentlichen Kommunikation und Meinungsbildung (soziale Netzwerke)
– in der öffentlichen Verwaltung (z.B. bei der Bearbeitung von Bürgeranträgen oder bei der Bearbeitung der Fälle zum Dieselskandal).
Wichtig ist in allen diesen Fällen, wo Menschen von durch KI getroffenen Entscheidungen betroffen sind, dass niemals menschliche Einzelbeurteilungen ausgelassen werden. Insgesamt stellt der Einsatz von KI die Gesellschaft vor erhebliche komplexe Herausforderungen, auf die schnellstmöglich mit einem breiten demokratischen, gesellschaftlichen Diskurs reagiert werden sollte.
So ist auch die Forderung nach einem Moratorium des Trainings von KI für ein halbes Jahr durch 1000 Unterzeichner (Experten und Prominente) zu verstehen:
KI verfügt über enorme Potentiale, aber weder über theoretische noch praktische Vernunft oder Ethik. Sie ist auf keinen Fall fehlerfrei !
Es gibt bereits rechtliche Rahmenrichtlinien, die auf die Herausforderungen der KI reagieren.
Dazu gehören
– Mediengesetze
– Codizes einzelner Unternehmen
Durch die EU:
– Datenschutzgrundverordnung und
in Arbeit:
– Artificial Intelligence Act.
Diese Werke bilden einen regulativen Rahmen für den Einsatz künstlicher KI, der jedoch noch der Umsetzung in nationales Recht bedarf und konkretisiert werden muss. Es ergeben sich in Abhängigkeit ihrer Anwendung und der enormen Datenmengen, die zur Modellierung von KI benötigt werden, viele unterschiedliche Forderungen.