2025/II/Ges/3 Die Hebammenversorgung am Limit: Jetzt handeln für eine sichere Geburtshilfe!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg, möge mit anschließender Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Hamburgischen Bürgerschaft und des Bundestages setzen sich mit Nachdruck im Rahmen ihrer jeweiligen Gesetzgebungskompetenz für die sofortige Umsetzung umfassender Maßnahmen zur Sicherstellung einer flächendeckenden und qualitativ hochwertigen Geburtshilfe ein.
Wir fordern:
• Systemwechsel in der Vergütung: weg von pauschalen Abrechnungen hin zu einer differenzierten, wertschätzenden und patientenorientierten Vergütung.
• Die Rufbereitschaftspauschale soll auf mindestens 500 Euro monatlich, perspektivisch auf 700 Euro monatlich, angehoben werden.
• Deutliche Erhöhung der Vergütung für Hausgeburten und Beleggeburten.
• Einführung eines regelmäßigen Inflationsausgleichs für Hebammenleistungen im GKV-Leistungskatalog.
• Vergütung von Anfahrtszeiten bei Hausbesuchen, insbesondere in ländlichen Regionen.
• Einführung einer zusätzlichen Pauschale für Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand.
• Förderung der flächendeckenden Einführung von Hebammenstudiengängen.
• Methodische und finanzielle Stärkung von Praxisanleitungen im Hebammenstudium. (Konkret: Einführung einer bundesweiten einheitlichen Vergütungspauschale für Praxisanleiter*innen sowie Bereitstellung didaktischer Qualifizierungsangebote.).
• Bundesweite Förderung mietfreier oder mietreduzierter Räume für freiberufliche Hebammen.
• Langfristig fordern wir: Einführung eines gesetzlichen Mindeststandards für die Geburtshilfe: eine Hebamme pro gebärende Person während der aktiven Geburtsphase (1:1-Betreuung).

Begründung:

Die Geburtshilfe in Deutschland steht vor erheblichen Herausforderungen: Hebammen sind überlastet, unterbezahlt und verlassen zunehmend ihre Berufe. Dies gefährdet die Versorgung und die Wahlfreiheit von Gebärenden.
Der Hebammenberuf umfasst insbesondere die selbständige und umfassende Beratung, Betreuung und Beobachtung von Gebärenden während der Schwangerschaft, bei der Geburt, während des Wochenbetts und während der Stillzeit, die selbständige Leitung von physiologischen („natürlichen“) Geburten ohne medizinische Eingriffe wie bei einem Kaiserschnitt sowie die Untersuchung, Pflege und Überwachung von Neugeborenen und Säuglingen (vgl. § 1 Hebammengesetz). Der Begriff Hebamme wird dabei geschlechtsunabhängig verwendet, erfasst sind auch die bis zur Reform des Hebammengesetzes als Entbindungspfleger bezeichneten Personen.
Die Arbeitsbedingungen für Hebammen müssen verbessert werden, um den Beruf langfristig attraktiv zu gestalten. Außerdem ist eine angemessene Bezahlung für freiberufliche und angestellte Hebammen essenziell, um diesen systemrelevanten Beruf wirtschaftlich tragfähig zu machen. Zuletzt müssen die Ausbildungskapazitäten erweitert und qualitativ hochwertig gestaltet werden, um dem Bedarf an Fachkräften gerecht zu werden.
Diese Maßnahmen entsprechen unter anderem zentralen Forderungen des Deutschen Hebammenverbands (DHV) und sind notwendig, um die freiberufliche Arbeit von Hebammen finanziell tragfähig zu gestalten. Die aktuelle Vergütung bildet den tatsächlichen Zeitaufwand, die ständige Verfügbarkeit und die gestiegenen administrativen Anforderungen nicht ausreichend ab. Besonders die niedrige Rufbereitschaftspauschale, fehlende Fahrtkostenvergütung und unzureichende Honorierung von Haus- und Beleggeburten gefährden die Versorgungssicherheit. Ein regelmäßiger Inflationsausgleich sowie eine gesonderte Pauschale für Verwaltungs- und Dokumentationsaufwand sind unerlässlich, um dem Fachkräftemangel in der Geburtshilfe entgegenzuwirken und die Versorgung wohnortnah zu sichern.
In Hamburg wurden bereits wichtige Schritte unternommen, um die Geburtshilfe zu stärken. So wurde das Studium der Hebammenwissenschaft eingeführt, und es existieren Programme zur Unterstützung beim Berufs- und Wiedereinstieg. Es bedarf jedoch darüber hinaus bundesweiter Maßnahmen und Förderprogramme, um die Sicherheit der Gebärenden bundesweit zu sichern.
Sparpolitik darf nicht auf dem Rücken von Gebärenden ausgetragen werden!

Überweisungs-PDF: