Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
- Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bezirke im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2023/2024 deutlich gestärkt werden sollen und fordern Senat und Bürgerschaft auf, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle und finanzielle Ausstattung der Bezirke auch in den folgenden Jahren entsprechend ihrer Aufgaben auskömmlich ist. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass bei steigenden Fallzahlen, wie z.B. aktuell geschehen bei den Wohngeldberechtigten, zeitnah entsprechend Personal nachgesteuert wird, um die Bezirke als leistungsstarke und bürgernahe Dienstleister zu erhalten.
- Wir fordern den Senat auf, dafür Sorge zu tragen, das bürgerschaftliche Ersuchen aus der Drs. 21/15368 zur Angleichung der Dotierung von Stellen in der Bezirksverwaltung und in den Fachbehörden umzusetzen, um das benötigte Personal auch für die bezirklichen Aufgaben neu zu gewinnen bzw. halten zu können.
- Wir fordern Senat und Bürgerschaft dazu auf, weiterhin keine sozialräumlichen Aufgaben der Bezirksverwaltung zu zentralisieren. Insbesondere die Überlegungen zur Gründung einer externen Gesellschaft, welche die Entwicklung einer Bebauung an den Magistralen übernehmen soll, lehnen wir ab. Vielmehr fordern wir Senat und Bürgerschaft auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Ausstattung der zuständigen Planungsabteilungen so gestaltet ist, dass die wichtige Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung weiterhin vor Ort gewährleistet werden kann, wie es gesetzlich vorgesehen ist.
Aufgabe einer modernen Verwaltung ist es, die Organisation unseres Zusammenlebens für alle Beteiligten möglichst effizient und reibungslos zu gewährleisten. Dabei muss den gestiegenen Ansprüchen an Transparenz, Beteiligung und schonenden Umgang mit unseren Ressourcen gleichermaßen Rechnung getragen werden. Diese Anforderungen stellen uns insbesondere in einem Stadtstaat immer wieder vor die Herausforderung darüber zu entscheiden, ob die Erledigung einzelner Verwaltungsaufgaben sinnvoller zentral oder dezentral organisiert werden sollten.
In Bezug auf das Meldewesen hat der Senat sich entschieden, diese Aufgaben sowohl für den Fachbereich Einwohnerdaten als auch für den Fachbereich Ausländerangelegenheiten zukünftig zentral unter Leitung der für die Bezirke zuständigen Fachbehörde zu organisieren. Grund für diese Entscheidung waren zum einen die Erwartung, dass die Digitalisierung der Prozesse zentral leichter umzusetzen ist und zum anderen die Erfahrung, dass die Steuerung des Personals durch die Bezirke mit dem Federführerprinzip aufgrund ständig steigender Aufgabenvolumina bei unzureichender personeller Ausstattung an ihre Grenzen stößt und somit personelle Engpässe nicht ausreichend abgefangen werden konnten.
Die Entscheidung der Zentralisierung wurde in einem längeren Prozess gemeinsam mit den Bezirksamtsleitungen vorbereitet. Nicht in allen Punkten wurde Konsens erreicht. Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass sich die SPD Hamburg als Großstadtpartei, welche sich bestimmten politischen Zielen wie der Bekämpfung des Klimawandels, dem Wohnungsbau, der Verkehrswende und der sozialräumlichen Betrachtung und Organisation unserer Quartiere verpflichtet fühlt, darüber verständigt, welche Rolle unsere Bezirke und die Bezirksverwaltung zukünftig spielen sollen.
Die enormen Herausforderungen, vor denen wir stehen, brauchen verlässliche demokratische Strukturen, welche fest in der Bevölkerung verankert sind. Hierbei kommt den Bezirken mit ihren politischen Gremien einerseits und ihrer Verwaltung andererseits eine unverzichtbare Rolle zu. Gesellschaftliche Entwicklungen wie z.B. die steigende Zahl Geflüchteter, welche schnell untergebracht und später in Wohnraum vermittelt werden müssen, führen zu Diskussionen vor Ort, die in demokratischen Prozessen organisiert und zusammengeführt werden müssen. Nur so kann ein solidarisches Miteinander gewährleistet werden.
Vor diesem Hintergrund begrüßen wir, dass mit dem Haushaltsplan 2023/2024 die finanzielle und personelle Ausstattung der Bezirke abgesichert und wesentlich verbessert wurde. Mit einem Zuwachs von über einhundert Millionen Euro für den Doppelhaushalt gehen die Bezirke finanziell gestärkt in die kommenden Jahre.
Für die zukünftige Gestaltung unserer Stadtgesellschaft ist es unbedingt notwendig, dass alle Fragen, welche einen direkten sozialräumlichen Bezug aufweisen, weiterhin vor Ort in den sieben Bezirksämtern verwaltet und von den sieben Bezirksversammlungen politisch gestaltet werden. Hierzu gehören insbesondere der Wohnungsbau, die Gestaltung des Verkehrsraumes, das Management unserer Grün- und Erholungsflächen sowie die Gestaltung des Sozialraumes mit seinen unterschiedlichsten sozialen, kulturellen und Sporteinrichtungen. Eine Zentralisierung dieser Aufgaben lehnen wir ab.
Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
- Wir begrüßen ausdrücklich, dass die Bezirke im Rahmen der Haushaltsaufstellung für den Doppelhaushalt 2023/2024 deutlich gestärkt werden sollen und fordern Senat und Bürgerschaft auf, dafür Sorge zu tragen, dass die personelle und finanzielle Ausstattung der Bezirke auch in den folgenden Jahren entsprechend ihrer Aufgaben auskömmlich ist. Insbesondere ist dafür Sorge zu tragen, dass bei steigenden Fallzahlen, wie z.B. aktuell geschehen bei den Wohngeldberechtigten, zeitnah entsprechend Personal nachgesteuert wird, um die Bezirke als leistungsstarke und bürgernahe Dienstleister zu erhalten.
- Wir fordern den Senat auf, dafür Sorge zu tragen, das bürgerschaftliche Ersuchen aus der Drs. 21/15368 zur Angleichung der Dotierung von Stellen in der Bezirksverwaltung und in den Fachbehörden weiterhin umgesetzt wird, um das benötigte Personal auch für die bezirklichen Aufgaben neu zu gewinnen bzw. halten zu können.
- Die Bezirke bleiben für uns der bürgernahe Anker der hamburgischen Verwaltung. Die grundsätzliche Aufgabenteilung zwischen Fachbehörden als ministeriellem Bereich und Bezirksämtern als Ausführungsbehörden vor Ort steht für uns nicht in Frage. Für eine Zentralisierung weiterer Fachämter bzw. Aufgabenbereiche in Organisationsformen außerhalb der Bezirksämter besteht keine Veranlassung. Sollten sich bezirksübergreifende Steuerungsbedarfe ergeben, soll vorrangig eine zentrale Steuerung auf Bezirksamtsebene, z.B. durch zentrale Fachämter, angestrebt werden. Insbesondere im Zusammenhang mit dem Magistralenkonzept des Senats ist sicherzustellen, dass die bezirkliche Planungs- und Genehmigungshoheit gewahrt bleibt und dies auch im Rahmen der Überlegungen zur Gründung einer externen Gesellschaft, welche die Entwicklung einer Bebauung an den Magistralen begleiten soll, in Abstimmung mit den Bezirken berücksichtigt wird. Es ist dafür Sorge zu tragen, dass die Ausstattung der zuständigen Planungs- und Genehmigungsabteilungen so gestaltet wird, dass die wichtige Aufgabe der städtebaulichen Entwicklung weiterhin vor Ort gewährleistet werden kann. Die Änderung von Zuständigkeiten einzelner Aufgaben zwischen Bezirksämtern und Fachbehörden bzw. weiterer Stellen innerhalb der FHH, welche die grundsätzliche Aufgabenteilung nicht in Frage stellt, muss dabei weiterhin möglich sein.