2025/II/Recht/7 Demokratie schützen – Rechtsextremismus entschieden entgegentreten – AfD-Verbotsverfahren prüfen, staatliche Finanzierung beenden, Verfassungsfeinde aus dem öffentlichen Dienst entfernen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

1. Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass sich der Hamburger Senat auf Bundesebene für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens gegen die AfD nach Art. 21 Abs. 2 GG einsetzt.

2. Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die SPD-Mitglieder des Senats werden außerdem aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene Schritte eingeleitet werden, um die AfD nach § 18 PartG von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen.

3. Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die SPD-Mitglieder des Senats werden schließlich aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass rechtsextreme Beamt*innen und Angestellte mit AfD-Parteimitgliedschaft konsequent aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden, sofern sie gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung verstoßen.

Begründung:

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat die AfD im Frühjahr 2025 bundesweit als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Damit ist klar: Die AfD stellt nach Auffas-sung der Sicherheitsbehörden eine aktive Gefahr für die freiheitlich-demokratische Grundordnung dar. Die Partei verfolgt Ziele, die im fundamentalen Widerspruch zum Grundgesetz stehen – darunter ein ethnisch verstandenes Volksbild, die systematische Abwertung ganzer Bevölkerungsgruppen und das Bestreiten der Gleichwertigkeit aller Menschen.

Diese Bewertung durch das BfV geht über bloße Verdachtsmomente hinaus – es liegen belegbare verfassungsfeindliche Bestrebungen vor. Das Gutachten des BfV stellt damit eine zentrale Grundlage für die Einleitung eines Parteiverbotsverfahrens vor dem Bun-desverfassungsgericht dar.

Ein Verbot einer Partei ist ein schwerwiegender Schritt. Er ist aber nach Art. 21 Abs. 2 GG ausdrücklich vorgesehen, wenn eine Partei darauf ausgeht, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu beseitigen. Die öffentliche Debatte über ein Verbot der AfD hat sich angesichts ihrer zunehmenden Radikalisierung intensiviert. Das Grundge-setz schützt nicht seine Feinde – es schützt die Demokratie. Deshalb ist es nun an der Zeit, dass die Landesregierungen über den Bundesrat gemeinsam prüfen lassen, ob ein solcher Antrag zulässig und begründet ist.

Parallel dazu eröffnet § 18 Parteiengesetz die Möglichkeit, Parteien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung wenden, von der staatlichen Finanzierung auszuschließen. Die AfD bezieht erhebliche Mittel aus Steuergeldern – gleichzeitig be-kämpft sie den Staat, von dem sie finanziert wird. Diese absurde Konstellation muss be-endet werden.

Schließlich ist es unerträglich, dass Personen, die aktiv in der AfD tätig sind oder sich öffentlich mit verfassungsfeindlichen Positionen identifizieren, im öffentlichen Dienst tätig sind – etwa als Lehrer*innen, Polizist*innen oder Justizbedienstete. Hier muss kon-sequent durchgegriffen werden, auch disziplinarrechtlich. Wer für den Staat arbeitet, muss fest auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.

Hamburg sollte innerhalb des föderalen Gefüges Vorreiter sein und sowohl auf Bundes-ebene entsprechende Verfahren unterstützen als auch im eigenen Zuständigkeitsbereich konsequent handeln.

Überweisungs-PDF: