Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD-Bundesparteitag beschließen:
Forderung:
Die Bundestagsfraktion der SPD sowie die SPD als Regierungspartei wird sich auch in der 20. Legislaturperiode des Bundestages dafür einsetzen, das „Demokratiefördergesetz“ im Bundestag zu beschließen und dabei auf eine so genannte „Extremismus-Klausel“ zu verzichten, wie sie die Unionsfraktion gefordert hat, um den Gesetzgebungsprozess des „Demokratiefördergesetzes auszubremsen.
Durch das „Demokratiefördergesetz“ welches seit nunmehr zwei vergangenen Legislaturperioden gefordert und nicht über den Planungszustand hinweg kam, sollen hauptamtliche und zivilgesellschaftliche Initiativen finanziell gefördert werden, die sich gegen Rechtsextremismus und Rassismus engagieren. Die bisherige Förderung solcher Initiativen durch das Bundesprogramm „Demokratie Leben“ welches eine Budgetierung von 150 Millionen Euro erhält, ist bereits begrüßenswert. Problematisch an der derzeitigen Förderungsstruktur ist jedoch, dass die Förderungslaufzeit auf fünf Jahre begrenzt ist und die Neubeantragung von Fördermitteln schwerfällig ist, da durch das aktuelle Bundesprogramm lediglich Pilot- bzw. Sonderprojekte gefördert werden. Eine dauerhafte Fortschreibung von Projekten durch das Bundesprogramm ist daher ohne einen Wechsel in der Ausrichtung des Projektes nicht möglich. Das „Demokratiefördergesetz“ soll hierbei Abhilfe schaffen. Es soll die langfristige Finanzierung von Projekten gegen Rechtsextremismus und Rassismus ermöglichen und die durchführenden Initiativen damit besser absichern. Dies ist in den Zeiten von sich dauerhaft verstetigenden rechtsextremistischen Tendenzen in unserer Gesellschaft bitter nötig, damit Aussprüche wie „Kein Fuß breit den Nazis!“ nicht nur Lippenbekenntnisse sind, sondern die damit die antifaschistische Arbeit an der gesellschaftlichen Basis auch gestärkt wird.
Nach der Vorstellung der Unionsfraktion der 19. Legislaturperiode, welche das „Demokratiefördergesetz“ nichtsdestotrotz blockiert hat, hätte ein solches Gesetz nur im Einklang mit einer „Extremismus-Klausel“ beschlossen werden sollen. Diese hätte die Antragstellenden dazu verpflichtet, dass sich diese schriftlich während des Prozesses der Antragstellung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung bekennen müssen. Dies kommt einem Generalverdacht und einer Misstrauenshaltung gegenüber Initiativen und zivilgesellschaftlichen Akteur:innen gleich, die aufgrund der herausragenden und wichtigen gesellschaftlichen Arbeit nicht pauschal als potenziell linksextrem stigmatisiert werden dürfen. Die Initiativen die aktuell Fördermittel erhalten werden nämlich ohnehin, ab dem Zeitpunkt des Förderbeginns dazu aufgefordert auf die verfassungsgemäße Verwendung der bereitgestellten Mittel zu achten.