2023/I/Umw/4 Dachbegrünung

Status:
Annahme

Großstädte wie in Hamburg müssen sich in vielfältiger Weise mit dem Klimawandel auseinandersetzen. Die steigenden Temperaturen betreffen eine große Zahl von Menschen und sind im urbanen Umfeld eine noch größere Herausforderung. Die Städte haben ein besonderes Interesse die Zunahme der Temperaturen entgegen zu wirken – für die Bewohnerinnen und Bewohner direkt und gleichzeitig für den globalen Klimaschutz.

Dem Baumbestand und Gewächsen in städtischen Gebieten kommt in mehreren Aspekten eine herausragende Bedeutung zu gute. Sie dienen der Verbesserung des sogenannten Mikroklimas und sind gleichzeitig bedeutend bei der Reduzierung des atmosphärischen Co2-Abteils.

Ein noch zu hebendes Flächenpotential sind vorhandene und zukünftige Dachflächen und Fassadenbereiche. Hier ist es notwendig Rahmenbedingungen zu schaffen diese Flächen intensiver als bisher zu begrünen. Diese Aufgabe kann nur behördenübergreifend und in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fachgesellschaften und Kammern erfolgreich umgesetzt werden. Dazu ist es notwendig die maßgebliche Verordnung dazu, die Hamburgische Bauordnung, im Sinne des Klimaschutzes anzupassen.

Daher beschließt der Landesparteitag zur Weiterleitung and die SPD-Bürgerschaftsfraktion:

  1. Die Hamburgische Bauordnung dahingehend zu überarbeiten, dass bei Neubauvorhaben eine substantielle Fläche des entsprechenden Daches, resp. der Fassade begrünt ausgeführt wird, soweit andere Vorgaben der HBauO nicht berührt sind, beziehungsweise diese dahingehend zu ändern.
  2. Ein Programm aufzulegen, dass für Neubauvorhaben und Sanierungsvorhaben eine substantielle finanzielle Förderung vorsieht, die sich an pro Quadratmeter realisierter Begrünung von Dach und Fassade orientiert, die über die vorgeschriebene Fläche hinausgeht.
  3. Begrünungen aus Ziffer 1 und 2 müssen mindestens den sog. Retentionsstandard erfüllen, um eine substantielle Begrünung zu erreichen.
Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Großstädte wie in Hamburg müssen sich in vielfältiger Weise mit dem Klimawandel auseinandersetzen. Die steigenden Temperaturen betreffen eine große Zahl von Menschen und sind im urbanen Umfeld eine noch größere Herausforderung. Die Städte haben ein besonderes Interesse die Zunahme der Temperaturen entgegenzuwirken – für die Bewohnerinnen und Bewohner direkt und gleichzeitig für den globalen Klimaschutz.

Dem Baumbestand und Gewächsen in städtischen Gebieten kommt in mehreren Aspekten eine herausragende Bedeutung zugute. Sie dienen der Verbesserung des sogenannten Mikroklimas und sind gleichzeitig bedeutend bei der Reduzierung des atmosphärischen Co2-Abteils.

Ein noch zu hebendes Flächenpotential sind vorhandene und zukünftige Dachflächen und Fassadenbereiche. Hier ist es notwendig Rahmenbedingungen zu schaffen diese Flächen intensiver als bisher zu begrünen. Diese Aufgabe

kann nur behördenübergreifend und in Zusammenarbeit mit den betreffenden Fachgesellschaften und Kammern erfolgreich umgesetzt werden. Dazu ist es notwendig die maßgebliche Verordnung dazu, die Hamburgische Bauordnung, im Sinne des Klimaschutzes anzupassen.

Daher beschließt der Landesparteitag zur Weiterleitung an die SPD-Bürgerschaftsfraktion:

  1. Bei der anstehenden Novellierung der Hamburgischen Bauordnung zu prüfen, inwieweit bei Neubauvorhaben eine substanzielle Fläche des entsprechenden Daches, resp. der Fassade begrünt ausgeführt werden kann.
  2. Weiterhin zu prüfen, ob ein Programm aufgelegt werden kann, dass für Neubauvorhaben und Sanierungsvorhaben eine substanzielle finanzielle Förderung vorsieht, die sich an pro Quadratmeter realisierter Begrünung von Dach und Fassade orientiert, die über die vorgeschriebene Fläche hinausgeht.

3.           Außerdem soll gewährleistet sein, dass Begrünungen aus Ziffer 1 und 2 mindestens den sog. Retentionsstandard erfüllen, um eine substanzielle Begrünung zu erreichen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: