Der Landesparteitag möge beschließen:
Der Senat und die Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg werden aufgefordert, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Justizdienstes, die als Geschäftsstellenverwalterinnen bzw. -verwalter bei den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind, zu erhöhen und damit eine amtsangemessene Besoldung sicherzustellen.
Das Bundesarbeitsgericht hat im Jahr 2020 durch Urteil festgestellt, dass die Länder ihren Angestellten auf den Geschäftsstellen der Gerichte und Staatsanwaltschaften tarifvertragswidrig ein deutlich zu geringes Gehalt gezahlt haben (Entgeltgruppe 6, ab ca. 2.700,– € brutto/mtl. statt Entgeltgruppe 9a, ab ca. 3.100,– € brutto monatlich). Nach einer Verfassungsbeschwerde der Länder, die im Jahr 2022 vom Bundesverfassungsgericht als unzulässig zurückgewiesen wurde, hat Hamburg noch einmal über ein Jahr gebraucht, um seinen Angestellten auf den Geschäftsstellen den ihnen zustehenden Tariflohn rückwirkend jedenfalls zum Stichtag 1. Juni 2022 auszuzahlen.
Auf den Geschäftsstellen arbeiten neben den vorgenannten angestellten Mitarbeiter*innen aber auch Beamtinnen und Beamten. Sie verrichten dieselbe Tätigkeit, allerdings müssen sie eine Stunde pro Woche länger arbeiten als ihre angestellten Kolleg*innen. Da Beamte der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts unterliegen, gilt die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte für sie nicht unmittelbar. Während also das dem Tarifvertrag unterliegende Geschäftsstellenpersonal inzwischen nach der Entgeltgruppe 9a bezahlt wird, erhalten die Beamtinnen und Beamten für dieselbe Tätigkeit bei zudem längerer Arbeitszeit unverändert zumeist nur die Besoldungsgruppe A6 (ab ca. 2.600,– € brutto/mtl.) statt A8 (ab ca. 2.800,– € brutto/mtl.). Diese Ungerechtigkeit ist evident! Sie ist nicht nur mit den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen zur Beamtenbesoldung nicht vereinbar. Sie sorgt auch mit dafür, dass Hamburg nicht mehr genügend Beamtenanwärter gewinnen kann, die bereit sind, sich zur Justizsekretärin bzw. zum Justizsekretär ausbilden zu lassen. Die Folge sind funktionsunfähige Gerichte, die zusehends nur noch aus leerstehenden Gebäuden bestehen.
Eine funktionsfähige Justiz ist ein klarer Standortvorteil. Daher müssen die Hürden für Beamtinnen und Beamte auf den Geschäftsstellen wie die vorgenannte Ungerechtigkeit sofort beseitigt werden.
Der Landesparteitag möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Bürgerschaftsfraktion der Freien und Hansestadt Hamburg werden aufgefordert bis Ende spätestens 2025, ein Konzept zur verbesserten Ausbildung, Fachkräftegewinn und Attraktivitätssteigerung inkl. einer angepassten Besoldung für die Beamtinnen und Beamten des allgemeinen Justizdienstes, die als Geschäftsstellenverwalterinnen bzw. -verwalter bei den Hamburger Gerichten und Staatsanwaltschaften tätig sind, zu entwickeln und umzusetzen.