2024/I/Woh/1 Beschäftigten wieder verstärkt günstigen Wohnraum in Hamburg schaffen

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, seinen Beschäftigten wieder verstärkt günstigen Wohnraum in Hamburg zu verschaffen (z.B. Dienstwohnungen).

Begründung:

Die Lebenshaltungskosten – und insbesondere die Mietkosten – in einer Großstadt wie Hamburg sind deutlich höher als im Umland oder in kleineren Gemeinden. Während die Beschäftigten im Öffentlichen Dienst in München eine Ballungsraumzulage und die Beschäftigten in Berlin eine Hauptstadtzulage erhalten, gehen die Bediensteten in Hamburg leer aus. Mit ihrer Forderung nach einer Stadtstaatenzulage haben sich die Gewerkschaften in den zurückliegenden Tarifverhandlungen – mit Ausnahme der vorgenannten Hauptstadtzulage – nicht durchsetzen können.

Zahlreiche Beschäftigte insbesondere des Öffentlichen Dienstes können sich daher das Wohnen innerhalb der Stadtgrenzen nicht mehr leisten und ziehen ins Umland. Nach dem Umzug kommt dann immer häufiger auch ein Arbeitsplatzwechsel in Wohnortnähe. Hamburg verliert dadurch ausgebildetes Fachpersonal.

Diejenigen, die weiterhin nach Hamburg zur Arbeit pendeln, belasten hierdurch nicht nur die Umwelt. Ihnen fehlt auch zunehmend der mentale Bezug zur Hansestadt. Deshalb ist es wichtig und im Ergebnis auch kostengünstiger, ausgebildete Beschäftigte hier zu halten statt immer wieder neu ausbilden zu müssen.

Primär benötigen die Menschen, die für diese Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger arbeiten, bezahlbaren Wohnraum. Im Jahr 2006 besaß Hamburg gerade einmal 700 Dienstwohnungen (Bü-Drs. 18/5001). Diese Zahl ist seither nicht gestiegen. Außerhalb des öffentlichen Dienstes ist es längst (wieder) normal geworden, mit Wohnungen um Mitarbeiter zu werben. So stellen z.B. HASPA, HHA, Budnikowski und sogar das UKE ihren Mitarbeiter*innen bewusst Wohnungen zur Verfügung, um diese nach Hamburg zu holen bzw. hier zu halten (siehe Aufmacher im Hamburger Abendblatt vom 10./11.02.2024).

Die Tätigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im öffentlichen Dienst ist essenziell für das Funktionieren unseres Gemeinwesens. Bereits jetzt merken wir, dass der Staat seine unmittelbaren Aufgaben immer schlechter wahrnehmen kann, weil Mitarbeiter*innen fehlen. Wir als ASJ sind auf diesen Missstand gestoßen, als wir uns mit der Personalnot auf den Geschäftsstellen der Hamburger Gerichte und Staatsanwaltschaften auseinandergesetzt haben. Diese Problematik beschränkt sich allerdings nicht auf die Justiz und gilt für alle Bereiche des öffentlichen Dienstes.

Gerade angesichts des bevorstehenden Ruhestands der Babyboomer-Generation ist es höchste Zeit zu handeln. Günstiger Wohnraum für alle öffentlich Beschäftigten, insbesondere für die unteren Einkommensgruppen bei den Gerichten, der Polizei oder Feuerwehr, ist unverzichtbar, wenn Hamburg nicht abgehängt werden soll.

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der Senat wird aufgefordert, zu prüfen, wie für seine Beschäftigten verstärkt günstiger Wohnraum in Hamburg geschaffen werden kann (z.B. Azubi- und Dienstwohnungen).

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: