2024/II/Wis/2 Barrieren abbauen – für eine bessere Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Hochschulwechsel!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Die SPD Bundestagsfraktion, die Bundesregierung, die SPD Bildungsminister*innen sowie die SPD-Landtagsfraktionen werden dazu aufgefordert, sich für eine Erleichterung des Anerkennungsprozesses von Studienleistungen beim Hochschulwechsel einzusetzen. So sollen künftig bspw. die Form der Leistung (Klausur, Hausarbeit, Praktikum etc.) sowie geringfügige inhaltliche Abweichungen der Leistung die Anerkennung der Prüfungsleistung an der neuen Hochschule nicht mehr beeinträchtigen. Und die SPD Bürgerschaftsfraktion und die Hamburgische Wissenschaftsbehörde werden dazu aufgefordert, zu prüfen, ob §40 I Hamburgische Hochschulgesetz, dem Studierenden Bedürfnis Studienleistungen vom Studienortwechseler*innen erleichtert anzuerkennen ausreichend Rechnung trägt.

Begründung:

Jedes Hochschulsemester entscheiden sich Studierende dazu, die Hochschule zu wechseln. Dies hat meistens persönliche Gründe – z.B. einen Umzug oder die Chance, sich an einer anderen Fakultät zu spezialisieren.
Doch an vielen Hochschulen und Universitäten werden Studierenden ihre Leistungen, welche sie an anderen Fakultäten erbracht haben, nach einem Wechsel nicht anerkannt.
Hierfür kann es berechtigte Gründe geben. So können Fächer und Module an anderen Fakultäten weiter gefasst sein, sodass die Prüfungen materiell tatsächlich nicht vergleichbar sind. In vielen Fällen scheitert die Anerkennung aber lediglich an der Form der Leistung (Hausarbeit vs. Klausur) oder an minimalen inhaltlichen Differenzen.
Dies ist für Studierende besonders ärgerlich. Jemand, der bereits Leistungen zum selben Fach und Thema erbracht hat, sollte den Großteil seiner Leistungen nicht wiederholen müssen. Da die Prüfungsleistung in einem Modul oft Voraussetzung für darauf aufbauende Kurse ist, verzögert sich einerseits der Studienverlauf. Andererseits trifft es die Studierenden nach einem Wechsel in einer Situation, die – bedingt etwa durch einen Umzug und die neue Umgebung – mit zusätzlichem Stress verbunden ist.
Im Kontext dieser Problematik ist zwar auch die vom Grundgesetz garantierte Wissenschaftsfreiheit zu berücksichtigen. Jedenfalls bei minimalen Abweichungen gibt es jedoch keinen Grund, Prüfungsleistungen an einer anderen staatlichen/staatlich anerkannten Fakultät nicht zu berücksichtigen.

Überweisungs-PDF: