Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Die SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein erstmaliger BAföG-Anspruch nie verloren geht. Ein Fachrichtungswechsel, wenn zuvor keine BAföG-Förderung beantragt, soll keine Rolle im Anspruch auf die Förderung spielen. Deshalb sollen die Punkte unter § 7 Absatz 3, bei erstmaligem BAföG-Antrag, nicht angewandt werden, sodass bei einem Erstantrag jeder Studiengang wie ein Erststudium gefördert wird.
Der Zugang zum BAföG ist vielen Studierenden immer noch erschwert. Viele wissen über maßgebliche Regelungen des BAföG nicht Bescheid. So ist es, dass viele irrtümlicherweise denken, das BAföG ließe sich aufschieben. Dies kann dazu führen, dass bei einem zu spät erfolgten Fachrichtungswechsel der Förderungsanspruch entfällt, obwohl Bafög noch nie von der Studierendenperson bezogen wurde. Ab einem Fachrichtungswechsel nach Beginn des 4. Fachsemesters sind unabweisbare Gründe vorzulegen. Als unabweisbarer Grund gilt: „Eine eintretende Behinderung oder schwere Erkrankung, die dazu führen, dass die Ausbildung objektiv nicht mehr durchgeführt werden kann und/oder die Ausübung des angestrebten Berufs nicht mehr möglich ist.“ (https://www.studentenwerke.de/de/content/fachrichtungswechsel-aus-unabweisbarem-grund#:~:text=Eine%20eintretende%20Behinderung%20oder%20schwere,2%20BAf%C3%B6G. (21.11.2022)) Besonders in Großstädten wie Hamburg, wo einige Studiengänge Zulassungsbeschränkungen haben und die Mietpreise hoch sind, kann es vorkommen, dass der Start in einen Studiengang, der die berufliche Zukunft bestimmt, als Zweitstudium angefangen wird und die BAföG Förderung auch erst dann benötigt wird.
Wir sind der Ansicht, dass jeder einen Anspruch auf BAföG haben sollte. Jeder hat zumindest eine Chance verdient, gefördert zu werden.
Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Die SPD, die sozialdemokratischen Mitglieder der Bundesregierung sowie die Mitglieder der SPD-Fraktion im Bundestag werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass ein erstmaliger BAföG-Anspruch nie verloren geht. Ein Fachrichtungswechsel, wenn zuvor keine BAföG-Förderung beantragt, soll keine Rolle im Anspruch auf die Förderung spielen. Deshalb sollen die Punkte unter § 7 Absatz 3, bei erstmaligem BAföG-Antrag, nicht angewandt werden, sodass bei einem Erstantrag jeder Studiengang wie ein Erststudium gefördert wird.