2022/II/Bil/2 Bachelor-Backup! Juristisches Doppelstudium Bachelor und Staatsexamen einführen!

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg ein Kombinationsstudiengang eingeführt wird, der neben dem klassischen Staatsexamen auch die Möglichkeit des Erwerbs eines parallelen Bachelorabschlusses (Bachelor of Laws, LL. B) ermöglicht.

Begründung:

Rund 30 Prozent aller Examenskandidat:innen in Deutschland haben laut den aktuellen Zahlen aus dem Bundesjustizministerium die Erste Juristische Staatsprüfung nicht bestanden. Wer auch im Freischuss durchgefallen ist beziehungsweise später im Wiederholungstermin nicht besteht, hat somit jahrelang umsonst gelernt und am Ende seines Studiums keinerlei Abschluss. Mit diesem enormen psychischen Druck werden Jurastudent:innen schon in der ersten Vorlesung bekanntgemacht und dieser potenziert sich dann bis zum Examen.

Sie haben damit eine Möglichkeit geschaffen, die Studierenden trotz nicht bestandenem Examen am Ende der bundesweit durchschnittlich 11,3 Semestern Jurastudium nicht mit leeren Händen dastehen zu lassen: Sie bieten Kombinationsstudiengänge an.

Zudem haben die Studierenden einen Abschluss, der ihnen andere Optionen als das Staatsexamen eröffnet. Der Doppelabschluss „Bachelor of Laws plus Staatsexamen“ ist trotz des Mehraufwands bei den angehenden Jurist:innen beliebt. Gerade unter anderem deshalb, da er häufig in die bestehende Struktur des Studiums eingegliedert werden kann (bspw. durch Anrechnung der Seminararbeit als Bachelorarbeit).

Ein weiteres Argument ist die deutliche Verbesserung der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg im CHE-Ranking und ähnlichen Hochschulrankings.

Die Rechtswissenschaften gehören zu den beliebtesten Studiengängen in Deutschland – entsprechend groß ist auch die Auswahl an Universitäten, die ein Studium der Rechtswissenschaften anbieten. Viele angehende Studierende tun sich bei der Wahl der Universität schwer, denn unterschiedliche Hochschulen bieten auch unterschiedliche Vorteile.

Die schöne Hansestadt Hamburg galt und gilt heute noch als beliebte Stadt für Studierende mit vielfältigen wissenschaftlichen sowie kulturellen Angeboten. Doch was die Wahl des Jurastudiums in Hamburg anbelangt, wird oftmals nur die private Bucerius Law School Hamburg positiv hervorgehoben. Das wollen wir ändern! Um die Universität Hamburg daher auch für Rechtswissenschaften wieder attraktiv und konkurrenzfähig zu machen, fordern wir die Modernisierung und Reform des veralteten Systems, das als Abschluss lediglich das erste Staatsexamen bietet.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der SPD-Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senates werden aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass an der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Hamburg ein Kombinationsstudiengang eingeführt wird, der neben dem klassischen Staatsexamen auch die Möglichkeit des Erwerbs eines parallelen Bachelorabschlusses (Bachelor of Laws, LL. B) ermöglicht.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: