2022/II/Org/6 Aufwandsentschädigungen transparent machen

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Die SPD Hamburg soll alle von der Partei gezahlten Aufwandsentschädigungen (regelmäßige pauschale Vergütung zur Abgeltung von Aufwendungen) für Ehrenämter für Mitglieder einsehbar machen.
  2. Die SPD Hamburg soll sich dafür einsetzen, dass in der Bundes-SPD eine Möglichkeit für Mitglieder geschaffen wird alle von der Partei gezahlten Aufwandsentschädigungen für Ehrenämter einzusehen.
  3. Die SPD Hamburg soll sich dafür einsetzen, dass die Bundes-SPD auf eine Vereinheitlichung der gezahlten Entschädigungen hinwirkt.
Begründung:

Vor einigen Monaten gab es eine öffentliche Mediale Debatte zu den Entschädigungen der beiden SPD-Vorsitzenden. Die gezahlten Entschädigungen an die beiden wurden als außergewöhnlich hoch empfunden.

Auf Nachforschung hin hat sich dies als falsch herausgestellt, denn ähnliche Summen sind wohl schon vorher gezahlt worden, jedoch fluktuieren diese nach jeder Vorsitzendenwahl. Es ist zudem nicht zuverlässig möglich die Höhe von Entschädigungen zu erfahren, da diese nirgendwo festgelegt zu sein scheinen und nur wenige Distrikte im eigenen Internetauftritt ihre eigenen angeben.

Um die finanzielle Integrität der Partei sicherzustellen ist es daher angebracht, dass jedes Mitglied das Recht und die Möglichkeit haben sollte die Entschädigungszahlungen der einzelnen Gliederungen der SPD einzusehen. Zudem sollte im Besonderen die finanzielle Entschädigung des Bundesvorstands nicht nur den Mitgliedern sondern auch der Öffentlichkeit vorgelegt werden damit diese sich ein Urteil über deren Beträge machen können. Wie für Beschäftigte der SPD sollte auch für Ehrenamtliche eine Tarifordnung gelten nach welcher die Entschädigung der Ehrenämter einheitlich geregelt ist.

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Die SPD Hamburg spricht sich dafür aus, dass von der Partei gezahlte Aufwandsentschädigungen (regelmäßige pauschale Vergütungen) für Ehrenämter – soweit nicht anderweitig veröffentlicht – in angemessener Weise von Parteimitgliedern eingesehen werden können.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: