2023/I/Org/1 Aufstellung der Landeslisten für die Bürgerschaftswahl

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Liste für die Bürgerschaftswahl und Bezirksversammlungswahl muss an dem Punkt enden, an dem keine alternierende Aufstellung von Frauen und Männern durchgehalten wird. Dies gilt für Wahlkreislisten und Landesliste, sowie Wahlkreislisten und Bezirkslisten.

Diese Formulierung ist dem Anhang zum Organisationsstatut mit aufzunehmen.

Begründung:

Im Anhang zum Organisationsstatut der SPD Hamburg mit dem Titel “Verfahren für die Nominierung von Kandidierenden für den Senat und dass Amt des Bürgermeisters.” Ist eindeutig festgelegt:

“Der Landesvorstand unterbreitet der Vertreterversammlung einen Vorschlag für die Landesliste. Diese Vorschlagsliste ist, – beginnend mit dem Spitzenkandidaten oder der Spitzenkandidatin – durchgängig alternierend (im Wechsel von Männern und Frauen) aufzustellen.”

Auf den unteren Plätzen wurde diese Regel in der Vergangenheit durchbrochen. Dazu waren inoffiziell unterschiedlichste Begründungen zu hören: “Es gab einfach nicht mehr Frauen.” oder “Das sind doch nur die hinteren Plätze.” Die Selbstachtung der Partei gebietet es, die eigenen Beschlüsse zu respektieren!

Grundsätzlich müsste die Vorschlagsliste bei korrekter Umsetzung der Satzung bereits so aufgestellt sein. Doch offenbar ist eine Präzisierung vonnöten, die bei der Aufstellung der Listen Klarheit verschafft. Diese Präzisierung könnte auch die Kreise dahingehend aktivieren, im Vorfeld der Listenaufstellung Frauenförderung insofern ernst zu nehmen, dass die Ausrede “Es gab einfach keine anderen Frauen.”, von vorneherein entfällt.

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die Liste für die Bürgerschaftswahl und Bezirksversammlungswahl muss an dem Punkt enden, an dem keine alternierende Aufstellung von Frauen und Männern durchgehalten wird. Dies gilt für Wahlkreislisten und Landesliste, sowie Wahlkreislisten und Bezirkslisten.

Diese Formulierung ist dem Anhang zum Organisationsstatut mit aufzunehmen.

Der Anhang zum Organisationsstatut der Landesorganisation (Bezirk) Hamburg wird hinter

(i)           II. 1. b) Satz 2;

(ii)          III. B. 1. Satz 1;

(iii)         III. C. c);

(iv)         III. 3. Satz 2 und

(v)          IV.2. Satz 2

jeweils um folgenden Satz ergänzt:

„Die Vorschlagsliste endet an der Stelle, an der eine alternierende Aufstellung von Frauen und Männern nicht mehr erfolgt.“

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: