2022/II/Wis/3 Arbeitsrecht studieren – aber aus Sicht der Beschäftigten und Betriebsräte

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die SPD-Bürgerschaftsfraktion beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion soll sich dafür einsetzen, die letzte verbliebene Professur für Arbeitsrecht am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg zu erhalten. Das Besondere: Arbeitsrecht studiert man hier in der Tradition der ehemaligen „Hochschule für Wirtschaft und Politik“, die 1948 als „Akademie für Gemeinwirtschaft“ auf Initiative von SPD, Gewerkschaften und Genossenschaften gegründet worden war. Deshalb fordern wir die Wiederbesetzung der Professur für Arbeitsrecht am Fachbereich Sozialökonomie, um weiterhin einen ausgewogenen Blick auf das Arbeitsrecht in Lehre und Forschung zu bieten.

Begründung:

Der CDU-FDP-Schill-Senat hatte die „Hochschule für Wirtschaft und Politik“ (HWP), eine Errungenschaft der Arbeitnehmer:innenbewegung, zwangsintegriert in die Universität Hamburg, nunmehr als Fachbereich Sozialökonomie. Dennoch ist es gelungen, hier den bundesweit geschätzten HWP-Charakter zu erhalten, der geprägt ist von Interdisziplinarität (Volkswirtschaft, Betriebswirtschaft, Soziologie, Rechtswissenschaft), offenem Hochschulzugang (bis zu 40% der Studienplätze sind für Menschen ohne Abitur reserviert), sowie Forschung und Lehre zur Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen.

Die letzte Professur für Arbeitsrecht soll nun nicht wieder besetzt werden! Der Studienschwerpunkt ‚Rechtswissenschaft‘ im Bachelor Sozialökonomie wird abgeschafft. Und dies ausgerechnet an einem Fachbereich, der sich dem Gebiet des Arbeitsrechts auch aus der Sicht der Arbeitnehmer:innen nähert, wo es um die Rechte von Beschäftigten, um die kollektive Gestaltungskraft von Gewerkschaften und um die Bedeutung von Betriebsräten geht.

Schon seit 2005 sind die rechtswissenschaftlichen Professuren am Fachbereich von zwölf auf drei zusammengekürzt worden; beim Arbeitsrecht soll es von einst fünf Professuren nun auf null gehen.

Das Universitätspräsidium sowie die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke mögen darauf hinwirken, dass die derzeitige Professur für Arbeitsrecht in der Sozialökonomie wiederbesetzt und der Erhalt des Schwerpunkts „Rechtswissenschaft‘ im Studiengang Bachelor Sozialökonomie gesichert wird, ohne die Finanzierung anderer Fachbereiche der Universität zu beeinträchtigen.

 

 

 

 

Beschluss: Annahme in geänderter Fassung
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an die SPD-

Bürgerschaftsfraktion beschließen:

Die SPD-Bürgerschaftsfraktion soll sich dafür einsetzen, die letzte verbliebene Professur für Arbeitsrecht am Fachbereich Sozialökonomie der Universität Hamburg zu erhalten. Das Besondere: Arbeitsrecht studiert man hier in der Tradition der ehemaligen „Hochschule für Wirtschaft und Politik“, die 1948 als „Akademie für Gemeinwirtschaft“ auf Initiative von SPD, Gewerkschaften und Genossenschaften gegründet worden war. Deshalb sollte in Gesprächen zwischen SPD-Fraktion, den Gewerkschaften und der Universität Hamburg ausgelotet werden, wie die Professur für Arbeitsrecht am Fachbereich Sozialökonomie erhalten werden kann, um weiterhin einen ausgewogenen Blick auf das Arbeitsrecht in Lehre und Forschung zu bieten.

Überweisungs-PDF: