2019/II/Ges/4 Antrag zum absoluten Verbot von Bisphenol A

Status:
Zurückgezogen

Wir fordern, dass in keinem Produkt auf dem deutschen (und europäischen) Markt die Substanz Bisphenol A enthalten sein darf. Der prozentuale Anteil von Bisphenol A muss in Lebensmitteln, Verpackungen und Beschichtungen 0 % betragen und darf in keinem Fall jenen Richtwert überschreiten. Dieser Gesetzesentwurf soll am 01.01.2021 in Kraft treten. Damit ergibt sich eine angemessene Zeit zur Verdrängung sämtlicher gefährdeter Produkte und zur Umrüstung sämtlicher Unternehmen, die davon betroffen sind. Verstöße stehen mit in Krafttreten jenes Gesetzes rechtlich unter Strafe.

Begründung:

Aus der chemischen Verbindung Bisphenol A (BPA) wird der Kunststoff Polycarbonat hergestellt, der seit den 1950er Jahren unter anderem für Behälter (Flaschen, Tüten etc.) von Lebensmittel und Getränke verwendet sowie zur Herstellung von Innenbeschichtungen von Getränke- und Konservendosen eingesetzt wird. Thermopapiere, die unteranderem als Kassenbons, Fahrkarten und Parktickets Verwendung finden, enthalten Bisphenol A. Im Dezember 2015 hat die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) einem Vorschlag zugestimmt, die Verwendung von Bisphenol A in Thermopapieren zukünftig zu beschränken. Diesem Vorschlag hat die EU-Kommission im Juli 2016 zugestimmt, ab Januar 2020 ist die Verwendung von Bisphenol A in Konzentrationen von mehr als 0,02 % in Thermopapier verboten. Bisphenol A wurde im Juni 2016 als reproduktionstoxisch (Kategorie 1B nach der CLP-Verordnung) eingestuft und anschließend im Januar 2017 aufgrund dieser Einstufung als besonders besorgniserregende Substanz (SVHC) nach der REACH-Verordnung identifiziert. Im Juni 2017 erfolgte für den Stoff eine erneute SVHC-Identifizierung aufgrund seiner Eigenschaften als sogenannter »Endokriner Disruptor« für die menschliche Gesundheit. Als endokrine Disruptoren werden hormonell schädigende Stoffe bezeichnet.

Am 15.01.2018 aktualisierte ECHA den Eintrag für Bisphenol A und identifizierte die chemische Verbindung zusätzlich als besonders besorgniserregend wegen seiner schädlichen Wirkungen auf das Hormonsystem von Menschen und Umweltorganismen. Aktuell steht Bisphenol A auch unter dem Verdacht, der Auslöser für Molaren-Inzisiven-Hypomineralisation (MIH) – auch als Kreidezahn-Syndrom bekannt – zu sein. MIH ist eine immer häufiger auftretende Erkrankung, die schon im Kindesalter zum porösen Zerfall der Zähne führt und nicht nur Milchzähne, sondern auch das bleibende adulte Gebiss befällt. Da mit dem wachsenden Gebrauch von Bisphenol A in der Industrie auch das Vorkommen von MIH bei unter 12 Jahre alten Kinder in Deutschland auf bis zu 29 % gestiegen ist, testeten Wissenschaftler die toxische Substanz an Ratten und stellten fest, dass die Zähne jener Testsubjekte porös wurden, zerbrachen und/oder ausfielen. Aufgrund dessen entschied schon 2015 die französische Regierung, die gesundheitsschädliche Substanz Bisphenol A per Gesetz in ganz Frankreich zu verbieten. Ganz Europa – und allem voran Deutschland – sollten sich ein Beispiel an unseren gesundheitsbewussten Nachbarn nehmen und den billig zu produzierenden Weichmacher gänzlich aus dem freien Markt verbannen.