2021/II/Recht/2 Antrag zur Kennzeichnung von „Bots“

Status:
Erledigt

Wir fordern, dass ab sofort in ganz Deutschland und in allen EU-Staaten sämtliche »Bots« als jene zu kennzeichnen sind. Ein Verstoß jenes Gesetzes soll strafrechtlich verfolgt werden.

Begründung:

Seit der Entstehung digitaler Netzwerke zur öffentlichen Kommunikation gibt es Menschen, die jenes Medium nutzen, um demokratiefeindliches Gedankengut und nationalsozialistische Propaganda zu verbreiten. Später entwickelten Amateurprogrammierer automatisierte Programme, die als echte Menschen getarnt in sozialen Netzwerken und in Chats Verbraucher dahingehend beeinflussten, eben genannten Programmierer finanziell zu bereichern. Sowohl das eine als auch das andere sind in nahezu allen Teilen der Welt Straftaten, die in den meisten Fällen mit einer Haftstrafe geahndet werden. Heute gibt es ein Konzept, das beide Phänomene in sich vereint: Die Nutzung von Bots zur Verbreitung von Fake News und nationalsozialistischen Gedankenguts, Aufruf zur Volksverhetzung und Unterstützung populistischer Propaganda. In vielen Fällen können Nutzer auf Grund der knappen Beiträge nicht zwischen K.I. (künstliche Intelligenz) und realem Menschen unterscheiden. Das trägt dazu bei, dass leichtgläubige Menschen und Kinder besonders anfällig für jene ungefilterten, demokratiefeindlichen Inhalte sind.

Ende Mai 2018 entschied sich der Senat Kaliforniens (USA) mehrstimmig für einen Gesetzesentwurf (SB 1001) zur sichtbaren Identifizierung von Bots. Infolgedessen trat das Gesetz in Kraft, dass jeden Bürger der Vereinigten Staaten unter Strafe stellen würde, der vorsätzlich Menschen einer K.I. aussetzt, die nicht eindeutig als jene zu identifizieren ist. Selbst in Videochats (digitale Konversation mit Echtzeit-Bildübertragung) müssen sich Bots, die Aufzeichnungen von echten Menschen zur Täuschung nutzen, zu erkennen geben. Damit werden nicht nur erwachsene Verbraucher geschützt, sondern auch Kinder und kognitiv beeinträchtigte Menschen. Wir empfehlen daher, ein Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, das auch in Deutschland und in allen EU-Mitgliedsstaaten die Bürger vor Betrug und Verhetzung im Internet schützt.

Empfehlung der Antragskommission:
Erledigt
Version der Antragskommission:

durch Regierungshandeln