2023/II/Wi/Steu/6 Antrag auf ausreichende Finanzierung Hamburger Tierheime

Der Landesparteitag der Hamburger SPD beschließt:

Die SPD-Landespolitiker*innen in Senat und Bürgerschaft werden aufgefordert,

darauf hinzuwirken, dass die Hamburger Tierheime und insbesondere das große Tierheim Süderstraße, das zur Aufnahme der Fundtiere und der beschlagnahmten Tiere in Hamburg grundsätzlich in der Lage ist, ausreichend ausgestattet und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, um ihren Aufgaben des Tierschutzes nachzukommen.

Dazu gehören insbesondere

  • effektive Unterstützung bei der Erweiterung des flächenmäßig begrenzten Tierheimgeländes in der Süderstraße oder beim Auffinden eines neuen zentralen Geländes,
  • effektive Unterstützung bei der Sanierung maroder Gebäude auf dem bisherigen Tierheimgelände in der Süderstraße und der Errichtung erforderlicher Neubauten sowie der baurechtlichen Vorbereitung dieser Maßnahmen oder bei der Neubebauung eines geeigneten neuen Geländes,
  • Verlängerung des bestehenden Erbpachtvertrages über das Gelände in der Süderstraße sowie weiteres Erweiterungsgelände am bestehenden Ort für eine Dauer, die in angemessenem Verhältnis zu den erheblichen Investitionen des Hamburger Tierschutzvereins in die bauliche und sonstige Infrastruktur des Tierheims steht oder Abschluss eines entsprechend langfristigen Erbpachtvertrages über ein etwaiges neues Gelände,
  • Unterhaltung eines Vertrages bzw. von Verträgen mit dem Hamburger Tierschutzverein bzw. weiteren Tierschutzvereinen, mit dem bzw. denen die Stadt unter regelmäßigen Anpassungen langfristig sichert, dass Tierschutz in Hamburg ausreichend finanziert ist. Dazu gehört die vertragliche Absicherung kostendeckender Finanzierung für die Übernahme hoheitlicher Aufgaben, insbesondere
  • die Unterbringung aller von der Stadt beschlagnahmten Tiere,
  • die Unterbringung aller im Tierheim bzw. in den Tierheimen abgegebenen Fundtiere, und zwar sowohl von Haustierarten als auch von verwilderten Haustieren und Exoten, sowie
  • die Versorgung von in Hamburg freilebenden verwilderten Haustieren (insbesondere Katzen und Tauben) durch die Hamburger Tierheime oder andere Organisationen.
Begründung:

Zu Recht gewinnt in Öffentlichkeit und Politik der Tierschutz zunehmend an Bedeutung. Viele Menschen wollen etwa Missstände in Tierversuchslaboren und bei Massentierhaltung sowie Tiertransporten nicht mehr hinnehmen und stören sich an unzureichender Ausstattung unserer Tierheime. Demgemäß ist zum 1. August 2002 Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz (GG) verankert worden. Artikel 20a GG lautet: „Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung“. § 1 Satz 1 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) lautet: „Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen“.

In Ausfüllung dieser staatlichen Verantwortung für Tiere sehen das TierSchG und andere Gesetze konkrete staatliche Aufgaben vor, wobei die Durchführung den Bundeländern obliegt (§ 15 Absatz 1 Satz 1 TierSchG). Die zuständigen Landesbehörden treffen nach § 16a Abs. 1 TierSchG die zur Beseitigung von Verstößen gegen das TierSchG erforderlichen Maßnahmen wie die Beschlagnahme und anderweitige Unterbringung von Tieren, deren Halter oder Betreuer die ihnen nach § 2 TierSchG obliegende Sorge für angemessene Ernährung, Pflege, Unterbringung und Bewegung der Tiere erheblich vernachlässigen. Die anderweitige Unterbringung erfolgt in der Regel in Tierheimen, nach dem TierSchG zwar auf Kosten der Halter, wenn diese nicht zu ermitteln oder nicht zahlungsfähig sind, im Ergebnis aber auf Kosten des Bundeslandes.

Im Hinblick auf diese und weitere staatliche Handlungspflichten etwa nach dem Hamburgischen Hundegesetz hat die Freie und Hansestadt Hamburg mit dem Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V. (HTV), der das größte Hamburger Tierheim in der Süderstraße betreibt, einen Vertrag geschlossen, wonach der HTV Fund-, Verwahr- und Beobachtungstiere aufnimmt, erfasst, unterbringt, versorgt, tiermedizinisch betreut und behandelt sowie ggfs. wieder aushändigt oder weitervermittelt. Dafür erhält der HTV in einer Tabelle festgelegte pauschale Geldbeträge, die allerdings in Folge Preissteigerungen und notwendiger Lohnerhöhungen für die rund 120 Angestellten nach Angaben des HTV kaum die Hälfte der Kosten decken. Deshalb hat der HTV den alten Vertrag gekündigt. Nach langen Verhandlungen ist es gerade zu einer Einigung über einen neuen Vertrag gekommen, der nunmehr höhere Zahlungen der Stadt für die genannten Fälle vorsieht, aber weitere Probleme offen lässt.

Dazu gehört unter anderem, dass die in der Nachkriegszeit auf Kriegsschutt errichteten Gebäude des Tierheims zunehmend absacken und unbenutzbar werden sowie die zur Verfügung stehende Fläche den steigenden Unterbringungsbedarfen nicht mehr genügt. Auch insoweit fehlt es an ausreichender Unterstützung durch Land und Bezirke beim Finden einer alternativen Fläche oder ausreichender Erweiterung am bisherigen Standort.

Das alles wird den gestiegenen Anforderungen an wirksamen Tierschutz nicht gerecht.

 

 

 

 

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der Hamburger SPD beschließt:

Die SPD-Landespolitiker*innen in Senat und Bürgerschaft werden aufgefordert,

darauf hinzuwirken, dass die Hamburger Tierheime und insbesondere das große Tierheim Süderstraße, das zur Aufnahme der Fundtiere und der beschlagnahmten Tiere in Hamburg grundsätzlich in der Lage ist, ausreichend ausgestattet und aus öffentlichen Mitteln finanziert werden, um ihren Aufgaben des Tierschutzes nachzukommen.

Dazu gehören insbesondere

  • effektive Unterstützung bei der Erweiterung des flächenmäßig begrenzten Tierheimgeländes in der Süderstraße oder beim Auffinden eines neuen zentralen Geländes,
  • effektive Unterstützung bei der Sanierung maroder Gebäude auf dem bisherigen Tierheimgelände in der Süderstraße und der Errichtung erforderlicher Neubauten sowie der baurechtlichen Vorbereitung dieser Maßnahmen oder bei der Neubebauung eines geeigneten neuen Geländes,
  • Verlängerung des bestehenden Erbpachtvertrages über das Gelände in der Süderstraße sowie weiteres Erweiterungsgelände am bestehenden Ort für eine Dauer, die in angemessenem Verhältnis zu den erheblichen Investitionen des Hamburger Tierschutzvereins in die bauliche und sonstige Infrastruktur des Tierheims steht oder Abschluss eines entsprechend langfristigen Erbpachtvertrages über ein etwaiges neues Gelände,
  • Unterhaltung eines Vertrages bzw. von Verträgen mit dem Hamburger Tierschutzverein bzw. weiteren Tierschutzvereinen, mit dem bzw. denen die Stadt unter regelmäßigen Anpassungen langfristig sichert, dass Tierschutz in Hamburg ausreichend finanziert ist. Dazu gehört die vertragliche Absicherung kostendeckender Finanzierung für die Übernahme hoheitlicher Aufgaben, insbesondere
  • die Unterbringung aller von der Stadt beschlagnahmten Tiere,
  • die Unterbringung aller im Tierheim bzw. in den Tierheimen abgegebenen Fundtiere, und zwar sowohl von Haustierarten als auch von verwilderten Haustieren und Exoten, sowie
  • die Versorgung von in Hamburg freilebenden verwilderten Haustieren (insbesondere Katzen und Tauben) durch die Hamburger Tierheime oder andere Organisationen.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: