2022/II/Ges/8 Anpassung der Arbeitsweise des Gemeinsamen Bundesausschusses mit dem Ziel der Verbesserung des Angebots an Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur anschließenden Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

  1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Rechtslage dahingehend zu ändern, dass

a) die Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Gunsten einer stärkeren Einbindung von Patientenvertreter:innen verändert wird sowie

b) zur Ermöglichung eines korrigierenden Eingreifens – übergangsweise bis zur Umsetzung von A. – durch das Bundesgesundheitsministerium bei offensichtlichen und durch den G-BA nicht korrigierten Missständen in der Patient:innenversorgung.

  1. Der Bundesgesundheitsminister und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen den durch den G-BA festgelegten Regelversorgungsschlüssel mit Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte auf ein dem aktuellen Bedarf entsprechendes Maß anzuheben und regelmäßig dem Bedarf entsprechend anzupassen.
Begründung:

I. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2015 in einem Urteil (1 BvR 2056/12) den Hinweis gegeben, dass die Zusammensetzung bzw. Arbeitsweise des G-BA möglicherweise verfassungswidrig ist. In Folge wurden durch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) 2016 drei Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, um den Regelungsbedarf zu sondieren (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/publikationen/details/gutachten-zur-verfassungsrechtlichen-legitimation-des-gemeinsamen-bundesausschusses.html). In allen drei wird – in verschiedenen Abstufungen – ein Regelungsbedarf festgestellt. Die Vorschläge gehen dabei allerdings weit auseinander. Dem Prozess zur umfangreichen Neustrukturierung des G-BA bzw. seines Aufgabenbereiches soll mit diesem Antrag nicht vorgegriffen werden.

Eine schleunige Verbesserung der Einflussmöglichkeiten des BMG sowie von Patientenvertreter:innen ist allerdings aufgrund eines                offensichtlichen Defizits in Bezug auf den Anpassungswillen der durch den G-BA erlassenen Regelungen im Patient:innensinne dringend geboten.

II. Die derzeitige Wartezeit auf einen Platz für eine Psychotherapie beträgt für gesetzlich Versicherte im Schnitt drei bis sechs Monate und ist damit untragbar lang. Die im Zuge der Coronapandemie gestiegene Anzahl psychischer Erkrankungen verschärft diese Situation zusätzlich. Der G-BA sieht keine Notwendigkeit, die Regularien zur Patient:innenversorgung in diesem Feld anzupassen. Daher halten wir einen regelnden Eingriff durch das BMG für dringend geboten.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur anschließenden Weiterleitung an den Bundesparteitag beschließen:

Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, die Rechtslage dahingehend zu ändern, dass

a) die Zusammensetzung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu Gunsten einer stärkeren Einbindung von Patientenvertreter:innen verändert wird sowie

b) zur Ermöglichung eines korrigierenden Eingreifens – übergangsweise bis zur Umsetzung von A. – durch das Bundesgesundheitsministerium bei offensichtlichen und durch den G-BA nicht korrigierten Missständen in der Patient:innenversorgung.

Der Bundesgesundheitsminister und die SPD-Bundestagsfraktion werden aufgefordert, durch geeignete Maßnahmen den durch den G-BA festgelegten Regelversorgungsschlüssel mit Psychotherapieplätze für gesetzlich Versicherte auf ein dem aktuellen Bedarf entsprechendes Maß anzuheben und regelmäßig dem Bedarf entsprechend anzupassen.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: