2024/II/Soz/3 Angemessener BAföG-Grundbedarf und bedarfsgerechte Wohnkostenpauschale

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den SPD Bundesparteitag Folgendes beschließen:
Die SPD Bundestagsfraktion sowie die Regierungsmitglieder, die der SPD angehören, werden dazu aufgefordert, sich für eine angemessene Erhöhung des BAföG-Grundbedarfs und der Wohnkostenpauschale auf Basis der Düsseldorfer Tabelle einsetzen. Dazu sollen folgende Gesetzesänderungen am Bundesausbildungsförderungsgesetz vorgenommen werden:
1. In § 13 Abs. 1 Nr. 2 BAföG wird die Zahl „452“ (Stand: 17.06.2024) bzw. „475“ (ab 01.08.2024) ersetzt durch „520“.
2. In § 13 Abs. 2 Nr. 2 BAföG wird die Zahl „360“ (Stand: 17.06.2024) bzw. „380“ (ab 01.08.2024) ersetzt durch „410“.
Daneben soll geprüft werden, inwieweit die Fördersätze dynamisch an die Düsseldorfer Tabelle gekoppelt werden können.

Begründung:

Zum Wintersemester 2024/2025 tritt die neue BAföG-Novelle in Kraft. Nachdem zunächst lediglich die Studienstarthilfe und die Erhöhung der Freibeträge beabsichtigt waren, konnte insbesondere durch Drängen der SPD-Bundestagsfraktion auch eine Erhöhung der BAföG-Fördersätze erreicht werden.
Diese Erhöhung gleicht allerdings nur die Mehrkosten durch die Inflation aus und bleibt weiterhin hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück. Während nach der BAföG-Novelle eine Wohnkostenpauschale von 380 Euro ausgezahlt wird, lagen die Mietkosten der Studierende zum Wintersemester 2023/2024 im Bundesschnitt bei 472 Euro.[1]
Es ist außerdem nicht nachvollziehbar im Rahmen des Bürgergeld von einem Bedarf in Höhe von 563 Euro[2] auszugehen, aber von Studierenden gleichzeitig zu erwarten, mit 100 Euro weniger auszukommen.
Es ist endlich an der Zeit nicht nur der Inflation hinterherzulaufen, sondern stattdessen bedarfsgerechte Regelsätze festzulegen. Dazu soll die Düsseldorfer Tabelle herangezogen werden. Die Düsseldorfer Tabelle weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus. Sie stellt zwar kein Gesetz dar, doch dient sie als Richtlinie für die deutschen Gerichte.[3]
Demzufolge ist der BAföG-Grundbedarf auf 520 Euro und die Wohnkostenpauschale auf 410 Euro zu erhöhen, um den Studierenden ein menschenwürdiges Dasein mit chancengleicher Teilhabe im Studium zu ermöglichen. Dies sollte passieren bevor, das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Fördersätze für verfassungswidrig erklärt (was zu befürchten ist), um auch den Ampelfraktionen weitere Unruhe zu ersparen.[4]
[1] https://www.studis-online.de/studienkosten/wg-zimmer-mietspiegel.php (letzter Aufruf: 17.06.2024)
[2] https://www.lpb-bw.de/regelsatz-buergergeld#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20der%20B%C3%BCrgergeld%2DRegelsatz%202024%3F,-Regelsatz%202024&text=563%20Euro%20im%20Monat%20f%C3%BCr,(2023%3A%20420%20Euro). (letzter Aufruf: 17.06.2024)
[3] https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2024/2023_12_11_Duesseldorfer_Tabelle_-2024.pdf (letzter Aufruf: 17.06.2024)
[4] https://www.lto.de/karriere/jura-studium/stories/detail/5c1118-bundesverwaltungsgericht-bafoeg-studierende-bundesvefassungsgericht-teilhabe-existenzminimum (letzter Aufruf: 17.06.2024)

Überweisungs-PDF: