2022/II/Recht/13 Alleinerziehende entlasten: Kindergeld nur halb auf Unterhaltsvorschuss anrechnen

Der Landesparteitag möge zur Überweisung an den Bundesparteitag beschließen:

Wir fordern die Bundes-SPD auf,

Alleinerziehende angesichts der enormen Preissteigerungen durch die Energiekrise und Inflation endlich deutlich und nachhaltig zu entlasten, indem die Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss wieder abgeschafft und zur gleichen Regelung wie im zivilen Unterhaltsrecht – der nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltszahlungen – zurückgekehrt wird.

Begründung:

Alleinerziehende unterliegen als Bevölkerungsgruppe bereits vor der aktuellen Krisensituation dem höchsten Armutsrisiko in der Bevölkerung, zuletzt laut destatis von 42%.  Rund 75% von ihnen erhalten für ihre Kinder keinen regelmäßigen, verlässlichen Mindestunterhalt , der die Existenz der Kinder absichern helfen soll. In diesen Fällen springt der Staat ein, indem er ihnen Unterhaltsvorschuss in Höhe des Mindestunterhalts gewährt, der später vom unterhaltspflichtigen Elternteil, sofern möglich, wieder zurückgeholt wird. Seit 2008 wird vom Unterhaltsvorschuss nicht nur das halbe Kindergeld wie im Unterhaltsrecht, sondern das volle Kindergeld abgezogen.

Das führt regelmäßig dazu, dass jede Erhöhung des Kindergeldes bei Empfänger*innen von Unterhaltsvorschuss nicht ankommt, sondern sie eine Nullrunde nach der anderen hinnehmen müssen. Angesichts der hohen Quote von Kinderarmut und dem hohen Anteil davon betroffener Kinder in Ein-Eltern-Familien ist es ein Gebot der Stunde, Alleinerziehende mit Unterhaltsvorschuss endlich langfristig und nachhaltig zu entlasten, ihnen nur das halbe Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss anzurechnen und sie damit den alleinerziehenden Elternteilen gleichzustellen, die regulären Unterhalt erhalten.

 

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge zur Überweisung an den Bundesparteitag beschließen:

Wir fordern die Bundes-SPD auf,

Alleinerziehende angesichts der enormen Preissteigerungen durch die Energiekrise und Inflation endlich deutlich und nachhaltig zu entlasten, indem die Anrechnung des vollen Kindergeldes auf den Unterhaltsvorschuss wieder abgeschafft und zur gleichen Regelung wie im zivilen Unterhaltsrecht – der nur hälftigen Anrechnung des Kindergeldes bei Unterhaltszahlungen – zurückgekehrt wird.

Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: