S. 41, Zeile 27: Ergänze hinter „verfügen.“: „Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden wir zur Verfügung stellen.“
S. 41, Zeile 33: Ersetze „mindestens 3.000 Plätze planen, bewilligen und neu bauen.“ Durch: „Wohnheimplätze für 15% der in Studierenden in Hamburg schaffen.“
S. 4, Ergänze in Zeile 36: Wir werden die Mensapreise und den studentischen Beitrag zum Studierendenwerk auf dem derzeit beschlossenen Niveau stabilisieren. Eine weitere Steigerung soll es ab 2026 nicht geben. Zudem wollen wir die Mieten in den Studierendenwohnheimen auf den im BAföG-Satz für Wohnen vorgesehenen Betrag stabilisieren.
S. 42, Zeile 21: Unabhängig von der Exzellenzstrategie des Bundes setzen wir uns in allen Fachbereichen der Hamburger Hochschulen für gute Studien- und Forschungsbedingungen ein.
Die dafür notwendigen finanziellen Mittel werden wir zur Verfügung stellen.
Wir werden den Masterplan Studierendenwohnen fortschreiben und bis 2030 mit dem Studierendenwerk und anderen Akteuren mindestens 3.000 Plätze planen, bewilligen und neu bauen.
Wir halten an dem Ziel fest, langfristig Wohnheimplätze für 15% der Studierenden in Hamburg zu schaffen.
Wir werden die Mensapreise und den studentischen Beitrag zum Studierendenwerk auf dem derzeit beschlossenen Niveau stabilisieren. Eine weitere Steigerung soll es ab 2026 bis 2030 nicht geben. Zudem wollen wir die Mieten in den Studierendenwohnheimen auf den im BAföG-Satz für Wohnen vorgesehenen Betrag stabilisieren.
Unabhängig von der Exzellenzstrategie des Bundes setzen wir uns in allen Fachbereichen der Hamburger Hochschulen für gute Studien- und Forschungsbedingungen ein.