Der Landesparteitag möge beschließen, das Regierungsprogramm für die Bürgerschaftswahl 2025 wie folgt zu ändern:
Seite 24, Zeile 20 einfügen nach „vermieden!“:
„Um die Wohnkosten einzudämmen, werden wir die Betriebskosten reduzieren. Die Grundsteuer ist aktuell umlegbar. Von diesen Kosten wollen wir Mietende befreien und werden uns daher im Rahmen einer Bundesratsinitiative für die Entfernung der Grundsteuer aus der Liste der umlagefähigen Betriebskosten (§ 2 BetrKV) einsetzen.“
Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung. Die Grundsteuer ist also eine Gebühr für den Besitz von Wohnungen und Häusern. Mietende bezahlen jedoch bereits die Miete für die Nutzung dieses Vermietereigentums. Die Umlagefähigkeit der Grundsteuer stellt daher eine versteckte zweite Mietzahlung dar und gehört abgeschafft.