Der Landesparteitag möge beschließen, das Regierungsprogramm für die Bürgerschaftswahl 2025 wie folgt zu ändern:
Einfügung, S. 34, Ende Zeile 35:
„Neben anderen Unterstützungshilfen stellt die AUL (außerunterrichtliche Lernhilfe) in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument dar. Wir setzen uns für eine auskömmliche Finanzierung der AUL ein, die private Zusatzbeiträge entbehrlich macht. Die Verfahren sollten zudem effizienter gestaltet werden, um betroffene Familien zügig zu unterstützen.“
Die AUL ist eine echte „Hamburgensie“ und unterstützt seit 25 Jahren Kinder und Familien finanziell, damit diese eine Lernförderung bei einer qualifizierten Fachkraft erhalten. Der Fördertopf ist mit 563.000 € ausgestattet und in den vergangenen Jahren wurde dieser Betrag regelmäßig nicht voll ausgeschöpft. Eine Besonderheit ist, dass die Hilfe jedem Kind, unabhängig vom finanziellen Hintergrund seiner Familie, gewährt wird, solange ein entsprechender Bedarf besteht und dieser von Seiten der Schule bestätigt und dokumentiert wurde. In den vergangenen 25 Jahren haben sich nun Entwicklungen ergeben, die eine Überprüfung und Neugestaltung dieser Maßnahme erfordern. Eine AUL Maßnahme darf nur von Fachkräften, in der Regel sind das Lerntherapeut*innen, durchgeführt werden, die zuvor ihre Qualifikation bei der Bildungsbehörde hinterlegt haben. Diese werden in eine Liste aufgenommen und sind nur dann berechtigt, Mittel aus diesem Topf zu erhalten. Der Fördersatz, der für eine Förderstunde von 40 min. abgerufen werden kann, liegt bei 30,68 € und ist seit 25 Jahren nicht angepasst worden. Die regulären Fördersätze einer Lerntherapiestunde sind in den vergangenen 25 Jahren hingegen inflationsbedingt gestiegen und liegen aktuell zwischen 85,- und 95,- € die Stunde. Die Folge der Nichtanpassung ist, dass die Eltern mit der AUL nur noch einen Sockelbetrag erhalten und den Rest selbst beisteuern müssen. Gerade für Kinder aus ärmeren Familien stellt diese Zuzahlungsverpflichtung eine unüberwindbare Hürde dar. Lerntherapeut*innen stehen daher in vielen Fällen nun vor der Frage, ob sie eine entsprechende Förderung durchführen können oder nicht. Sie sehen den Bedarf, bekommen aber zurückgemeldet, dass eine finanzielle Beteiligung nicht möglich ist. Durch den geringen Fördersatz wird die Verantwortung, ob eine Maßnahme durchgeführt wird oder nicht auf ihre Schultern abgewälzt. Aus sozialdemokratischer Sicht ist es wünschenswert, gerade Kindern aus finanziell schwächer gestellten Familien eine Lernhilfe zu ermöglichen, um ihnen einen sozialen Aufstieg durch gute Bildung zu ermöglichen. Damit eine AUL Maßnahme weiter von einer qualifizierten Fachkraft durchgeführt werden kann, muss daher der Stundensatz deutlich erhöht werden. Im Zuge dessen muss entweder das Budget entsprechend erhöht oder die Zuteilungsregeln nicht mehr alleine an ein Leistungskriterium gekoppelt werden, sondern eine soziale Komponente enthalten. Letzteres bedeutet allerdings einen erhöhten Prüfaufwand bei der Behörde und würde die bereits heute langen Zuweisungsgenehmigungen weiter in die Länge ziehen.
Neben anderen Unterstützungshilfen stellt die AUL (außerunterrichtliche Lernhilfe) in diesem Zusammenhang ein wichtiges Instrument dar. Wir setzen uns für eine auskömmliche Finanzierung der AUL ein, die private Zusatzbeiträge entbehrlich macht. Die Verfahren sollten zudem effizienter gestaltet werden, um betroffene Familien zügig zu unterstützen.