2021/II/Innen/1 Änderung der Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS)

Status:
Annahme

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Der Landesparteitag fordert die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass die Kriminalstatistik für Hamburg künftig Fallzahlen von häuslicher Gewalt, also Delikte, die zur Kategorie Partnerschaften, zu denen auch Ex-Partner, eingetragene Lebenspartnerschaften, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften gehören, gesondert ausgewiesen werden. Die Fallzahlen sollen neben den Gewaltdelikten wie Tötungsdelikte, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie besonders schwere sexuelle Übergriffe und alle Formen der Körperverletzung auch Bedrohung, Stalking, Nötigung (psychische Gewalt) enthalten. Körperliche und psychische Gewalt sollen nach Geschlecht getrennt voneinander aufgeführt werden.
  2. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik künftig um die vorbeschriebenen Fallzahlen ergänzt werden.
Begründung:

Seit 2015 gibt es (nur) eine kriminalstatistische Auswertung von Partnerschaftsgewalt auf Bundesebene, in der die Daten zu Opfern und Tatverdächtigen ausgewählter Straftaten (-schlüssel) ausgewertet und in einem jährlichen Bericht zusammengefasst werden. Dazu gehören Mord und Totschlag sowie alle Formen der Körperverletzung ebenso wie sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung oder seit 2017 Stalking, Bedrohung, Nötigung sowie Freiheitsberaubung, Zuhälterei und Zwangsprostitution. Fallzahlen von häuslicher Gewalt oder Beziehungsgewalt werden bisher nicht erhoben.

Weder die Richtlinien für die Polizeiliche Kriminalstatistik auf Bundesebene, noch die des Landeskriminalamt Hamburg sehen die Erhebung von Fallzahlen im Bereich der häuslichen Gewalt vor.  Die Richtlinien sehen zwar die Erfassung der Opfer auf der Grundlage der sogenannten Opfer-Tatverdächtigen-Beziehung vor, aber sie lassen keinen Rückschluss auf Fallzahlen zu.

Auch die Polizeiliche Kriminalstatistik des Landeskriminalamts Hamburg, in der die Anzahl der Opfer in Form einer Grafik dargestellt wird, sieht keine Fallzahlen von häuslicher Gewalt vor. Eine Verknüpfung mit Fallzahlen anhand der Opferzahlen ist auch hier nicht möglich. Der Blick auf die Opfer häuslicher Gewalt ist wichtig und außerordentlich wertvoll für die Erarbeitung von Präventions- und Unterstützungsmaßnahmen für die Opfer häuslicher Gewalt. Sie können nicht durch die Aufführung der Fallzahlen ersetzt werden, aber Fallzahlen, insbesondere wenn sie Auskunft über den Umfang und die Zusammensetzung des Tatverdächtigenkreises geben, dienen der vorbeugenden und verfolgenden Verbrechensbekämpfung und bilden die Grundlage für organisatorische Planungen und Entscheidungen. Für unsere politische Arbeit brauchen wir sowohl die Zahl der Opfer und Angaben über die Täter- Opferbeziehung als auch konkrete Angaben über Fallzahlen, um auf der Grundlage der so gewonnenen Erkenntnisse fundierte Entscheidungen zur (vorbeugenden) Verbrechensbekämpfung treffen und adäquate Hilfen für die Opfer entwickeln zu können.

Beschluss: Annahme
Text des Beschlusses:

Der Landesparteitag möge beschließen:

  1. Der Landesparteitag fordert die Hamburger SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat auf, darauf hinzuwirken, dass die Kriminalstatistik für Hamburg künftig Fallzahlen von häuslicher Gewalt, also Delikte, die zur Kategorie Partnerschaften, zu denen auch Ex-Partner, eingetragene Lebenspartnerschaften, Partner nichtehelicher Lebensgemeinschaften und ehemalige Partnerschaften gehören, gesondert ausgewiesen werden. Die Fallzahlen sollen neben den Gewaltdelikten wie Tötungsdelikte, Vergewaltigung, sexuelle Nötigung sowie besonders schwere sexuelle Übergriffe und alle Formen der Körperverletzung auch Bedrohung, Stalking, Nötigung (psychische Gewalt) enthalten. Körperliche und psychische Gewalt sollen nach Geschlecht getrennt voneinander aufgeführt werden.
  2. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass die Richtlinien für die Führung der Polizeilichen Kriminalstatistik künftig um die vorbeschriebenen Fallzahlen ergänzt werden.
Beschluss-PDF:
Überweisungs-PDF: