Der SPD Landesparteitag möge beschließen:
Die SPD-Bürgerschaftsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden dazu aufgefordert, den Betrieb nicht unmittelbar sicherheitsrelevante Beleuchtung, außerhalb üblicher Nutzungszeiten, wie etwa Ladenöffnungszeiten, Bürozeiten, Betriebszeiten, etc., oder im Allgemeinen nächtlicher Ruhezeiten, zu untersagen. Dies betrifft insbesondere Gewerbe- und Industriegebäude, Tankstellen, Ladengeschäfte und andere Gewerbeeinheiten, öffentliche Gebäude, sowie Werbetafeln und -säulen, und Vergleichbares. Gebäude, die aufgrund von veralteter Technik dauerhaft hell beleuchtet werden müssen, sind zu modernisieren. Die Stadt Hamburg soll im Kampf gegen Energieverschwendung und Lichtverschmutzung eine Vorreiterrolle einnehmen.
Es ist in Zeiten des Klimawandels von immenser Bedeutung Energie zu sparen. Dies wirft die Frage danach auf, wo es unnötige Verbraucher im Stromnetz gibt, welche man unkompliziert und ohne größere Nachteile abschalten kann. Zusätzlich zum Aspekt der Energieeinsparung, kommt der weitere, positive Effekt, dass die Lichtverschmutzung der Stadt erheblich verringert würde. Lichtverschmutzung ist ein hinlänglich erforschtes Problem, welches insbesondere auf die Biodiversität der Flora und Fauna schwere negative Folgen haben kann. Auch auf Menschen kann sich zu hohe Lichtbelastung gesundheitlich nachteilig auswirken.
Zu „entbehrlicher Beleuchtung“ zählen wir insbesondere solche Beleuchtung nicht, die eine sicherheitsrelevante Funktion hat, wie etwa die von Straßen, Wegen, Unterführungen und Haltestellen, sowie Ampeln, oder etwa Aufenthaltsorten für Wohnungslose. Jedoch ist auch in diesen Fällen unter Umständen eine Abschaltung abhängig vom Bedarf denkbar, wie etwa bei Bedarfsampeln. Beleuchtung, die diesen oder andere Zwecke, die im allgemeinen, öffentlichen Interesse liegen, nicht erfüllt, ist bzgl. ihrer Notwendigkeit jedoch zu prüfen. In vielen Fällen ist sie, von Werbeeffekten abgesehen, offenbar völlig zwecklos und obsolet.
Es lässt sich problemlos herleiten, dass in schwerwiegenderen Fällen die Außenbeleuchtung eines Gewerbegebäudes dem Jahresverbrauch eines oder mehrerer Zwei-Personen-Haushalten gleichkommt. Unter der Annahme, dass die Beleuchtung zwischen Sonnenuntergang und -aufgang aktiv ist, ergibt das im Mittel eine Beleuchtungsdauer von 12 Stunden am Tag. Durch Abschalten während der Zeit von 22Uhr bis 6Uhr morgens (8 Stunden), kann der Jahresverbrauch um zwei Drittel gesenkt werden. Selbstverständlich ist der tatsächliche Stromverbrauch abhängig vom Einzelfall.
Wir fordern explizit die Abschaltung außerhalb üblicher Nutzungszeiten, welche beispielsweise im Falle der Elbphilharmonie, Theatern oder ähnlichem, oder auch Etablissements entlang der Reeperbahn nachts sind, wodurch diese nicht von der Forderung betroffen sind.
In einfacher Sprache:
Überall in der Stadt brennt Licht. Häufig ist das Werbebeleuchtung. Diese hat außer Werbung keinen Nutzen. Aber sie verbraucht sehr viel Strom. Wegen des Klimawandels müssen wir Stromverschwendung bekämpfen. Außerdem ist die helle Beleuchtung schlecht für Tiere, Pflanzen und Menschen. Sie kann gesundheitsschädlich sein. Deshalb soll Beleuchtung, die nicht wichtig ist für die Sicherheit, abgeschaltet werden.