2026/I/Teilh/9 Integrations- und Berufssprachkurse kostenlos erhalten

Status:
Nicht Abgestimmt

Das CDU-geführte Bundesinnenministerium hat angekündigt, den Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen für bestimmte Personengruppen einzuschränken. Betroffen sind insbesondere Unionsbürger*innen, Geflüchtete aus der Ukraine (§ 24 AufenthG), Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG, Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung sowie Personen mit einer Ermessensduldung (§ 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG, z. B. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung). Diese Personengruppen konnten bisher – je nach Status – in der Regel kostenfrei oder kostenbefreit an Integrations- und Berufssprachkursen teilnehmen. Künftig sollen Integrations- und Berufssprachkurse für diese Menschen überwiegend nur noch als Selbstzahlerangebote zur Verfügung stehen. Für die regulär vorgesehenen 700 Unterrichtsstunden (Sprach- und Orientierungskurs) können sich die Kursgebühren – ohne staatliche Förderung – auf bis zu rund 3.000 Euro summieren, was für viele faktisch einem Ausschluss von der Teilnahme gleichkommt.

Der Landesparteitag möge beschließen:

Der SPD-Parteivorstand und die SPD-Bundestagsfraktion setzen sich dafür ein, dass die Koalition in der Bundesregierung sicherstellt, dass Integrationskurse sowie Berufssprachkurse auch weiterhin für folgende Gruppen kostenfrei bzw. ohne Eigenbeteiligung zugänglich sind:

  • Geflüchtete aus der Ukraine mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG,
  • Menschen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG,
  • Asylsuchende mit Aufenthaltsgestattung,
  • Personen mit einer Ermessensduldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG (z. B. Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung).
Begründung:

Der Erwerb der deutschen Sprache und grundlegender Kenntnisse über Gesellschaft, Rechtsordnung und Alltagsleben ist eine zentrale Voraussetzung für gelingende Integration, insbesondere für eine nachhaltige Integration in den Arbeitsmarkt. Integrationskurse und Berufssprachkurse verbessern nachweislich die Chancen auf Ausbildungs- und Arbeitsplatzsuche und fördern gesellschaftliche Teilhabe. Auch wenn nicht alle Kursteilnehmenden das angestrebte Sprachniveau (in der Regel B1) erreichen, führt der Kursbesuch insgesamt zu einem deutlich besseren Sprachverständnis, mehr Orientierung im Alltag und zu besseren Integrationsperspektiven. Hohe Eigenbeteiligungen von mehreren Tausend Euro würden für viele Betroffene eine unüberwindbare Hürde darstellen und Integration verzögern oder verhindern. Deshalb ist es im Interesse einer vorausschauenden Integrations- und Arbeitsmarktpolitik, den kostenlosen bzw. eigenbeteiligungsfreien Zugang zu Integrations- und Berufssprachkursen für die genannten Personengruppen zu erhalten.

Überweisungs-PDF: