2026/I/Dig/7 Digitale Verwaltung vorantreiben: Online-Beantragung von Dokumenten auch für die Bürger*innen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD Bürgerschaftsfraktion sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass Bürger*innen künftig zentrale Verwaltungsdokumente und Dienstleistungen direkt, vollständig und digital online beantragen können.

Dabei soll eine etablierte, sichere und datenschutzkonforme Authentifizierungsmethode, wie der elektronische Personalausweis (eID), genutzt werden.

Dies soll insbesondere für folgende Dokumente gelten:

  • Auszug aus dem Grundbuch
  • Meldebestätigung
  • Geburtsurkunde
  • Auszug aus dem Geburtenregister
  • Sterbeurkunde
  • Erbschein und Testament
Begründung:

Die Digitalisierung hat den Alltag vieler Menschen grundlegend verändert. Dienstleistungen wie Online-Banking oder Online-Handel sind heute selbstverständlich. Auch die öffentliche Verwaltung hat in den vergangenen Jahren Fortschritte gemacht: So kann etwa ein polizeiliches Führungszeugnis bereits online beantragt werden.
Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) haben Bund und Länder das Ziel formuliert, Verwaltungsleistungen für Bürger*innen digital zugänglich zu machen. Dieses Ziel muss konsequent und praxisnah umgesetzt werden. Trotz vorhandener technischer Möglichkeiten erfordern viele grundlegende Verwaltungsleistungen weiterhin persönliche Vorsprachen oder papiergebundene Anträge.

Gerade bei häufig benötigten Dokumenten wie Meldebestätigungen oder Personenstandsurkunden stellt dies eine unnötige Hürde dar – insbesondere für Berufstätige, Menschen mit eingeschränkter Mobilität oder Bürger*innen, die nicht vor Ort leben. Eine digitale Beantragung würde sowohl die Bürger*innen als auch die Verwaltung selbst entlasten.

Für einzelne Dokumente, etwa Grundbuchauszüge, bestehen die technischen Voraussetzungen für eine digitale Beantragung bereits heute, diese sind jedoch bislang auf bestimmte Nutzergruppen wie Notar*innen beschränkt. Im Sinne der digitalen Daseinsvorsorge sollten diese Möglichkeiten auch Bürger*innen offenstehen.
Eine konsequente Umsetzung digitaler Verwaltungsprozesse im Rahmen des OZG stärkt die Bürgerfreundlichkeit, erhöht die Effizienz der Verwaltung und leistet einen wichtigen Beitrag zu einer modernen, sozialen und leistungsfähigen öffentlichen Verwaltung.

Überweisungs-PDF: