Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die Mitglieder der SPD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft werden aufgefordert,
- darauf hinzuwirken, dass die Hamburger Bevölkerung und auch andere Menschen, die sich regelmäßig in Hamburg aufhalten auf altbekannten (analogen) wie auch digitalen Kommunikationswegen umfassend und aus einer Hand über das Verhalten in Katastrophenfällen, Notsituationen und Maßnahmen, die der Einzelne zum Eigenschutz ergreifen kann unter Berücksichtigung lokaler Besonderheiten regelmäßig informiert werden. Die bestehenden Informationen sollen adressatengerecht und behördenübergreifend ausgebaut werden. Aus den Informationen soll deutlich hervorgehen, was an Leistung staatlich eingesetzt werden kann und was von Bürger*innen vor allem im Bereich der Vorsorge selbst aufzubringen ist,
- darauf hinzuwirken, dass Evakuierungspunkte und für die öffentliche Information geeignete Ort Geoportal hinterlegt werden und einschlägige Informationen in oder an öffentlichen Gebäuden wiederholt und aktualisiert bekannt gemacht werden, die beispielsweise beinhalten, wie die Trinkwasserversorgung im Notfall oder der Internetzugang sichergestellt wird,
- darauf hinzuwirken, dass beispielsweise Sicherheitsbeauftragten in den Betrieben und öffentlichen Einrichtungen auf Fortbildungsmöglichkeiten zum Katastrophenschutz hingewiesen werden und dazu angehalten werden, das erworbene Wissen nicht nur selbst anzuwenden, sondern im Betrieb oder der Einrichtung zu teilen und
- darauf hinzuwirken, dass die Kurse zur Ersthilfe mit Selbstschutzinhalten (EHSH) des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe in der breiten Bevölkerung bekannter werden und die rechtlichen und tatsächlichen Möglichkeiten zur Einarbeitung von Katastrophenschutzinhalten in die Schulungen von Sicherheitsbeauftragten oder Brandschutzbeauftragten oder anderem geeigneten Personal zu prüfen.
Bereits 2025 hat die SPD Hamburg mit dem Antrag 2025/II/Ini/1 (“Wenn die Sirenen heulen – Hamburg braucht eine aktive Aufklärungskampagne zum Katastrophenschutz”) den Grundstein für eine Aufklärungskampagne zum Katastrophenschutz gelegt. Anlass war der Sirenenfehlalarm im Oktober 2025, der gezeigt hat, dass große Teile der Hamburger Bevölkerung Sirenensignale nicht (mehr) verstehen. Das führte dazu, dass der Betrieb der Notrufe von Polizei und Feuerwehr teilweise stark beeinträchtigt war, weil zu viele Menschen versuchten, sich über den Notruf über die Ursache des Alarms zu informieren. Echte Notfälle konnten dadurch nach Angaben eines Feuerwehrsprechers nicht schnell genug bearbeitet werden.
Der durch Sabotage verursachte Stromausfall in Berlin mit ca. 100.000 Betroffenen sowie zunehmende Sabotageakte anderer Staaten oder ausländischer Akteure zeigen jedoch, dass es nicht mehr ausreicht, wenn sich Hamburg und die Hamburger*innen “nur” auf Naturkatastrophen wie Sturmfluten vorbereiten. Auch die Auswirkungen von menschengemachten Katastrophen oder Notsituationen müssen zunehmend in den Blick genommen werden.
Ziel einer solchen Kampagne muss sein, dass möglichst viele, bestenfalls alle Menschen, die in Hamburg wohnen oder sich regelmäßig in Hamburg aufhalten, wissen, wie sie sich selbst auf einen Katastrophenfall vorbereiten können und auf welche Ressourcen sie in diesem Fall zurückgreifen können, etwa falls die Strom- oder Wasserversorgung beeinträchtigt werden sollte.
Diese Informationen sollten behördenübergreifend erfolgen, damit sich die Adressaten bspw. nicht die nötigen Informationen aus den verschiedenen Flyern verschiedener Landes- und Bundesbehörden zusammensuchen müssen und lokale Besonderheiten angemessen abgebildet werden können. Je nach Format der Information sollten sowohl die allgemeinen Empfehlungen des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Vorsorge von Krisen und Katastrophen beinhaltet werden als auch ortsspezifische Angaben gemacht werden, etwa zu den verschiedenen Lagesituationen oder der Rolle und den Aufgaben der Verwaltung vor Ort und den Umgang mit der Trinkwasserversorgung oder Evakuierungsstellen im jeweiligen Bezirk.