2026/I/Recht/11 Beförderungserschleichung entkriminalisieren

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:

Die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und die SPD-Bürgerschaftsfraktion werden dazu aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Hamburger Verkehrsbetriebe auf Strafanzeigen bzw. Strafanträge wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein nach § 265a StGB grundsätzlich verzichten.

Dafür werden der Senat und die Fraktion gebeten, auf entsprechende Beschlüsse der Vorstände bzw. Gesellschafterversammlungen der jeweiligen Verkehrsträger (hvv, vhh.mobility, Hochbahn und HADAG) hinzuwirken.

Begründung:

Wer in Hamburg ohne gültigen Fahrschein in einen Bus, eine Bahn oder auf eine Fähre steigt, der macht sich unter Umständen nach § 265a Abs. 1 StGB wegen Erschleichen von Leistungen strafbar.

Neben einer Vertrags(geld)strafe kann so auch ein Strafverfahren auf die Betroffenen zukommen – allerdings stets nur unter der Voraussetzung, dass die/der Verletzte einen Strafantrag stellt. Die Hamburger Verkehrsgesellschaften tun dies meist nach dem dritten Vergehen.

Im Jahr 2023 kam es deutschlandweit zu fast 150.000 Verurteilungen von Menschen, die ohne gültigen Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt haben. Teilweise landen diese Menschen sogar im Gefängnis: Kriminolog*innen schätzen, dass immerhin 8.000 – 9.000 Menschen pro Jahr deutschlandweit für ein solches Vergehen in Haft genommen werden und auch in Hamburg sitzen Menschen im Gefängnis, weil sie ohne Fahrschein ein öffentliches Verkehrsmittel genutzt haben.

Für das Erschleichen von Leistungen nach §265a StGB wegen des bloßen Fahrens ohne gültigen Fahrschein verhängen die Gerichte allerdings in den seltensten Fällen Freiheitsstrafen. In der Regel werden nur Geldstrafen verhängt. Mittellose Menschen können diese Geldstrafen jedoch nicht bezahlen, sodass Ersatzfreiheitsstrafe verhängt wird. Das bedeutet vereinfacht: Reiche Menschen zahlen für dasselbe Vergehen Geld, während ärmere Menschen ins Gefängnis gehen. Tatsächlich wandern – abgesehen von einzelnen Überzeugungs-”Täter*innen” – ausschließlich mittellose Menschen für das Fahren ohne gültigen Fahrschein ins Gefängnis: Es trifft insbesondere Wohnungs- und Obdachlose sowie Drogenabhängige.

Der Gefängnisaufenthalt trifft in der Praxis also die Schwächsten unserer Gesellschaft, die für ein verhältnismäßig leichtes Vergehen schwer bestraft werden. Die Freiheitsstrafe ist aber der schärfste Eingriff, der in unserem freiheitlich-demokratischen Staat und unter dem Grundgesetz überhaupt denkbar ist. Deswegen muss sie die Ultima Ratio sein und ist nur als Reaktion auf eine massive Verletzung der Rechte anderer gerechtfertigt.

Aus diesem Grund ist die Strafnorm §265a StGB – von den Nationalsozialisten 1935 im Strafgesetzbuch untergebracht – seit jeher Gegenstand der (strafrechtlichen) Debatte. Zuletzt warf der damalige Justizminister Marco Buschmann 2023 die Frage der Notwendigkeit besagter Strafnorm auf. Die SPD-Bundestagsfraktion sprach sich 2023 ebenfalls für eine Abschaffung der Norm aus. Im aktuellen Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD finden sich solche Pläne nicht mehr.

Deshalb müssen Kommunen und Länder jetzt selbst tätig werden, um Gefängnisstrafen für Schwarzfahrer*innen zumindest vor Ort zu verhindern. Einige Städte, zum Beispiel Bremen, Düsseldorf und Bonn, haben bereits entsprechende Beschlüsse gefasst.

Anders als manche Kritiker*innen behaupten, drohen den Verkehrsbetrieben durch den Verzicht auf Anzeige bzw. Strafantrag keine signifikanten finanziellen Einbußen. Selbst ohne strafrechtliche Verfolgung trifft “Schwarzfahrer*innen” weiterhin die Vertragsstrafe, welche für sich bereits eine abschreckende Wirkung entfaltet. Dieser Anspruch kann auch ohne strafrechtliche Sanktion durchgesetzt werden. Personen dürfen zur Sicherung zivilrechtlicher Ansprüche festgehalten werden. Die Polizei kann auch weiterhin die Identität von Personen ohne gültigen Fahrausweis feststellen, wie dies schon jetzt bei Verkehrsunfällen der Fall ist. Dass der Staat für eine zusätzliche Abschreckung in Form des Strafrechts sorgt, erscheint angesichts des geringen verwirklichten Unrechts unverhältnismäßig.

Zuletzt stehen auch die ohnehin überlasteten Justizvollzugsanstalten durch die Ersatzfreiheitsstrafen vor großen Problemen und müssen viel Aufwand für vergleichsweise geringen Unrechtsgehalt betreiben. Nicht umsonst kritisieren diverse Richter*innenvereinigungen und in einem öffentlichen Brief zuletzt auch über hundert Wissenschaftler*innen die aktuelle Praxis der Verkehrsbetriebe.

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