Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD und anschließender Weiterleitung an die SPD-Bundestagsfraktion beschließen:
Die SPD Bundestagsfraktion wird aufgefordert gemäß Koalitionsvertrag zur Stärkung der Patientenvertretung tätig zu werden, indem die Patientenvertretung Sitz und Mitberatungsrecht in den Bewertungsausschüssen gemäß § 87 Sozialgesetzbuch V (SGB V) – Bundesmantelvertrag, einheitlicher Bewertungsmaßstab, bundeseinheitliche Orientierungswerte – erhält.
Die finanzielle Bewertung, welchen Preis die gesetzlichen Krankenkassen für ärztliche, für pharmazeutische Leistungen oder für Medizinprodukte sowie für Heilmittel zu entrichten hat, bestimmen nach § 87 SGB V die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen durch Bewertungsausschüsse des Instituts des Bewertungsausschusses allein und zudem in intransparenter Weise. Bislang ist eine Patientenvertretung von der Beratung und der Beschlussfassung der Bewertungsausschüsse ausgeschlossen. Für diese gesetzliche Regelung, die die Mitwirkung einer Patientenvertretung ausschließt, gibt es keine tragfähige Begründung.
Das Institut des Bewertungsausschusses ist eine „Black Box“ in der gesetzlichen Gesundheitsversorgung. Die intransparenten Entscheidungen des Instituts des Bewertungsausschusses haben aber unmittelbar einen ökonomischen Einfluss auf die Kostenkalkulation der Pflichtbeiträge der gesetzlich Versicherten. Eine tatsächlich patientenorientierte Gesundheitsversorgung erfordert eine mit beratende Patientenvertretung auch bei der Bewertung von Preisen für neue Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.
Die unmittelbare Inanspruchnahme einer durch den Gemeinsamen Bundesausschuss beschlossenen neuen Leistung durch Kostenerstattung bei fehlender Entscheidung des Bewertungsausschuss bleibt theoretisch. Gesetzlich Versicherte können in der Regel bereits wegen deren krankheitsbedingter, ggf. lebensbedrohenden körperlichen und mentalen Einbußen oder wegen beschränkter finanzieller Möglichkeiten, nicht mit erheblichen Beträgen in Vorkasse treten, um zeitnah an die für sie medizinisch erforderliche Leistung zu gelangen.