Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD und anschließender Weiterleitung an die SPD-Bundestagsfraktion beschließen:
Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert gemäß Koalitionsvertrag tätig zu werden, damit die Position der Patientenvertretung im Gemeinsamen Bundesauschuss (G-BA) gestärkt wird. Für die Bank der Patientenvertreter muss sichergestellt werden, dass zukünftig ihre inhaltliche Arbeit zu Entscheidungen des G-BA transparent und für die Öffentlichkeit sichtbar werden. Für die Arbeit der Patientenvertretung ist eine demokratische Binnenstruktur innerhalb der Patientenvertretung und die Möglichkeit eines einmaligen, aufschiebenden Vetorechts der Patientenvertretung gegen Beschlüsse des G-BA zu schaffen. Erfolgt ein Veto durch die Patientenvertretung sind auch die tragenden Gründe der Patientenvertretung durch den G-BA unverzüglich öffentlich zu machen.
Seit der Einführung der Mitberatung durch sachkundige Patienten/innen im Dezember 2003 Jahren durch die Patientenbeteiligungsverordnung der Gesundheitsministerin Ulla Schmidt haben Patientenvertreter/innen nur die Macht der Argumentation. Diese Argumente werden öffentlich nicht wahrgenommen, weil dazu der Gemeinsame Bundesausschuss bei seinen von der Position der Patientenvertretung abweichenden Beschlüssen über die Tragenden Gründe der Patientenvertretung nicht berichten muss. Damit die Sichtweise der Patientenvertretung öffentlich werden kann und sie im Verfahren deutlich mehr Gewicht erhält, ist die Pflicht zur Veröffentlichung der Tragenden Gründe zur Position der Patientenvertretung und ein einmaliges, aufschiebendes, begründetes Vetorecht der Patientenvertretung unerlässlich.
Mit der Pflicht zur Veröffentlichung und der Möglichkeit des aufschiebenden Vetos erhält die interessierte Öffentlichkeit überhaupt erst einen umfassenden, sachgerechten Einblick zu allen Positionen der Bänke, da der Gemeinsame Bundesausschuss nun unverzüglich auch die von der Patientenvertretung zur Beschlussfassung vorgelegten Tragenden Gründe veröffentlichen muss, gerade auch wenn ein Veto eingesetzt wurde.
Allein schon die Möglichkeit eines Vetos durch die Patientenvertretung im Plenum des Gemeinsamen Bundesausschusses stärkt das Gewicht der Argumentation der Patientenvertretung bereits in den Arbeitsgruppen des Gemeinsamen Bundesausschusses und führt zudem zu einer wirklich seitenoffenen Beratung, weil insbesondere im Falle eines Vetos die Tragenden Gründe zur Position der Patientenvertretung öffentlich werden. Damit wird ein Höchstmaß an Transparenz über die Ergebnisse der Beratung unmittelbar nach Beschlussfassung zu ggf. Unterschieden in der Sichtweisen der Leistungsanbieter, der Krankenversicherung sowie ggf. der Patientenvertretung geschaffen.
Das Recht der Mitberatung fußt einzig auf der Patientenbeteiligungsverordnung. Höchst kontrovers wird seitdem öffentlich debattiert, ob dieses Recht der Mitberatung durch Patientenvertreter demokratisch legitimiert ist. Die Patientenvertretung hat nicht einmal eine binnendemokratische Struktur. Mitglieder des Koordinierungsausschusses der Patientenvertretung werden nicht gewählt. Beteiligte werden durch die Spitzenverbände der Selbsthilfe bisher in intransparenter Weise bestimmt.