2026/I/Verk/4 Nutzungsberechtigung für Behindertenparkplätze erweitern

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:

Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft, die SPD-Bundestagsfraktion, sowie die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats und der Bundesregierung sind aufgerufen, umgehend eine Bundestags- und Bundesratsinitiative zur Erweiterung der Nutzungsberechtigung von Schwerbehindertenparkplätzen zu starten.

Die gesetzlichen Regelungen in der Straßenverkehrsordnung sind anzupassen, so dass auch Inhaber:innen des nationalen orangenen Parkausweises Schwerbehindertenparkplätze nutzen dürfen.

Eine entsprechende Ausnahmeregelung, als praktische Ausführung der StVO § 46, ist Ländersache und in Hamburg schnellstmöglich zu schaffen.

Begründung:

Derzeit dürfen Schwerbehindertenparkplätze nur mit dem blauen EU-Parkausweis, also bei Vorliegen eines Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen wie „aG“ (außergewöhnlich gehbehindert), „Bl“ (blind) oder „H“ (hilflos) genutzt werden.

In einer alternden Gesellschaft werden diese Schwerbehindertenstellplätze aber zunehmend von nicht zu 100% in der Mobilität eingeschränkten Personen, die sich z.B. nur noch kurze Strecken am Rollator fortbewegen können, dringend benötigt. Diese Personengruppe ist häufig nur berechtigt, einen orangenen Parkausweis zu erhalten, mit dem die mit dem blauen Rollstuhlsymbol gekennzeichneten Schwerbehindertenparkplätze nicht genutzt werden dürfen.

Der orangene Parkausweis wird ab einem Grad der Behinderung von 80 mit Merkzeichen G und B, oder bei Kombination verschiedener Erkrankungen auch bei niedrigeren Graden der Behinderung ausgestellt.

 

In Berlin und Brandenburg gibt es bereits entsprechende landesrechtliche Sonderregelungen zu §46 StVO, die das Parken mit orangenem Parkausweis auf Schwerbehindertenparkplätzen gestatten. Hamburg sollte diesem Vorbild umgehend folgen und sich darüber hinaus für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen.

Überweisungs-PDF: