Der Landesparteitag möge beschließen und an den Bundesparteitag weiterleiten:
1. Die SPD setzt sich für die Einführung einer „Zuckersteuer“ auf zuckerhaltige Softdrinks nach dem Vorbild anderer europäischer Staaten ein; Fruchtsäfte sowie stark milchhaltige Getränke sollen – wie in den europäischen Vorbildern – davon ausgenommen sein.
2. Die Abgabe soll gestaffelt nach Zuckergehalt erhoben werden (z. B. ab 5 g Zucker je 100 ml, höherer Satz ab 8 g Zucker je 100 ml).
Übermäßiger Zuckerkonsum ist ein wesentlicher Faktor für die Entstehung von Übergewicht, Diabetes Typ 2, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Zahnerkrankungen. Kinder und Jugendliche sind davon in besonderem Maße betroffen, da sie über Softdrinks und süße Getränke einen erheblichen Teil ihres täglichen Zuckerkonsums aufnehmen.
Viele europäische Länder – darunter das Vereinigte Königreich, Irland, Portugal und Frankreich – haben bereits erfolgreich eine Abgabe auf zuckerhaltige Softdrinks eingeführt. Die Erfahrungen dort zeigen:
-Reformulierungseffekte: Hersteller haben den Zuckergehalt gesenkt, um unterhalb der steuerlichen Schwellenwerte zu bleiben.
-Verhaltensänderung: Der Konsum stark gezuckerter Getränke ist spürbar zurückgegangen.
-Gesundheitspolitische Wirkung: Langfristig sinkt die Aufnahme freier Zucker in der Bevölkerung, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Auch in Deutschland ist die Zuckeraufnahme deutlich zu hoch. Freiwillige Selbstverpflichtungen der Lebensmittelindustrie haben bislang nicht zu den notwendigen Reduktionen geführt. Es ist daher Zeit, dass auch hierzulande eine wirksame „Zuckersteuer“ eingeführt wird – orientiert an den erfolgreichen europäischen Vorbildern.