2025/II/Dig/4 I ROBOT? – KENNZEICHNUNGSPFLICHT FÜR BOTS

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
Künstliche Intelligenzen (K.I.) und sogenannte „Bots“ sollen in Deutschland und in allen EU-Staaten kennzeichnungspflichtig werden. Jede natürliche sowie juristische Person, die K.I.s bzw. Bots nutzt, ist dazu verpflichtet, diese zu kennzeichnen. Jeder Internet-Plattform- und jeder App-Betreiber ist dafür zuständig, K.I.-gesteuerte Accounts sowie Bots auf ihren Plattformen bzw. in ihren Apps als „Bot“ zu kennzeichnen und macht sich bei Nicht-Einhaltung strafbar.

Begründung:

Seit der Entstehung digitaler Netzwerke zur öffentlichen Kommunikation gibt es Menschen, die jenes Medium nutzen, um demokratiefeindliches Gedankengut und nationalsozialistische Propaganda zu verbreiten. Später entwickelten Amateurprogrammierer automatisierte Programme, die als echte Menschen getarnt in sozialen Netzwerken und in Chats Verbraucher dahingehend beeinflussten, eben genannten Programmierer finanziell zu bereichern. Sowohl das eine als auch das andere sind in nahezu allen Teilen der Welt Straftaten, die in den meisten Fällen mit einer Haftstrafe geahndet werden. Heute gibt es ein Konzept, das beide Phänomene in sich vereint: Die Nutzung von Bots zur Verbreitung von Fake News und nationalsozialistischen Gedankenguts, Aufruf zur Volksverhetzung und Unterstützung populistischer Propaganda. In vielen Fällen können Nutzer aufgrund der knappen Beiträge nicht zwischen K.I. und realem Menschen unterscheiden. Das trägt dazu bei, dass leichtgläubige Menschen und Kinder besonders anfällig für jene ungefilterten, demokratiefeindlichen Inhalte sind.
Ende Mai 2018 entschied sich der Senat Kaliforniens (USA) mehrstimmig für einen Gesetzesentwurf (SB 1001) zur sichtbaren Identifizierung von Bots. Infolgedessen trat das Gesetz in Kraft, dass jeden Bürger der Vereinigten Staaten unter Strafe stellen würde, der vorsätzlich Menschen einer K.I. aussetzt, die nicht eindeutig als jene zu identifizieren ist. Selbst in Videochats (digitale Konversation mit Echtzeit-Bildübertragung) müssen sich Bots, die Aufzeichnungen von echten Menschen zur Täuschung nutzen, zu erkennen geben. Damit werden nicht nur erwachsene Verbraucher geschützt, sondern auch Kinder und leicht beeinflussbare Menschen.
Der sogenannte „A.I. Act“ der Europäischen Union (Verordnung 2024/1689) schließt nicht zwangsläufig die Kennzeichnung jener Bots und K.I.s mit ein, weshalb diese „Ergänzung“ zwingend erforderlich ist. Wir empfehlen daher, ein Gesetz zu erarbeiten und zu verabschieden, das auch in Deutschland und in allen EU-Mitgliedsstaaten die Bürger vor Betrug und Hetze im Internet schützt.