Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Die sozialdemokratischen Mitglieder der Hamburgische Bürgerschaft und des Senats werden dazu aufgefordert, das gewerbsmäßige und private Freilassen von weißen Hochzeitstauben oder vergleichbaren Zuchtformen im gesamten Hamburger Stadtgebiet zu verbieten.
Dabei soll sichergestellt werden, dass:
1. das Fliegenlassen von weißen Tauben im Rahmen von Hochzeiten, Veranstaltungen, Feiern oder kommerziellen Angeboten ausdrücklich untersagt wird,
2. ein entsprechender Passus in das Hamburgische Tierschutz- und Veranstaltungsgesetz aufgenommen wird,
3. Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden,
4. gleichzeitig Informations- und Aufklärungskampagnen über die Risiken für die Tiere und tierschutzgerechte Alternativen (z. B. Seifenblasen, symbolische Aktionen) gefördert werden.
Das Freilassen von weißen Tauben bei Hochzeiten oder Veranstaltungen wird häufig als romantisches Symbol verstanden. In Wirklichkeit bedeutet es für die Tiere jedoch erhebliches Leid.
Die meisten dieser Tauben stammen aus Zuchten, die nicht auf Orientierung und Wildtauglichkeit, sondern ausschließlich auf Optik selektiert sind. Sie finden ihren Heimatschlag nicht wieder, verhungern, verdursten oder werden Opfer von Raubvögeln. Viele Tiere verenden qualvoll, nur weil sie für ein „schönes Bild“ missbraucht werden.
Derartige Praktiken stehen in direktem Widerspruch zum Tierschutzgesetz (§ 1 TierSchG),welches besagt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Ein ästhetisches oder symbolisches Ritual stellt keinen solchen Grund dar.
Hamburg kann hier ein deutliches Signal setzen: für konsequenten Tierschutz, gegen Tierleid aus Tradition oder Kitsch. Mit einem Verbot des Fliegenlassens von weißen Tauben würde Hamburg eine Vorreiterrolle einnehmen und sich klar zur Verantwortung gegenüber Tieren bekennen.