Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag der SPD beschließen:
1. Die Denkmalschutzgesetze der Länder werden so angepasst, dass eine Doppel- und eine Dreifachverglasung in allen denkmalgeschützten Objekten erlaubt ist, auch, wenn dafür der Fensterrahmen verändert werden muss. Sollte der Fensterrahmen verändert werden müssen, so ist das Aussehen so gut wie möglich beizubehalten.
2. Ausgenommen von dieser Erlaubnis sind Buntglas-, Bleiglas- und alle anderen Fenster, bei denen das auf der Verglasung angebrachte Kunstwerk durch eine Mehrfachverglasung verfälscht würde. Fenster mit einer üblichen Verglasung sind nicht von der in 1. geforderten Regelung ausgenommen.
Der Klimaschutz ist eine der wichtigsten Maßnahmen, um unser Leben auf diesem Planeten zu ermöglichen. Das Heizen unserer Wohnungen ist für mehr als zwei Drittel des Energieverbrauchs in privaten Haushalten verantwortlich, was sowohl finanziell und energetisch teuer ist. Eine Dämmung verringert den Energieverbrauch um 50 bis 60 Prozent. Doch bei denkmalgeschützten Gebäuden wird häufig die energetisch notwendige und wertvolle Sanierung durch moderne Mehrfachverglasung verhindert. Dabei verändert ein Einbau eines solchen Fensters das äußere Erscheinungsbild, wenn überhaupt nur marginal.
Daher sollen die Denkmalschutzgesetze aller Länder so angepasst werden, dass klimafreundliche Sanierungen durch Mehrfachverglasung auch in denkmalgeschützten Objekten grundsätzlich möglich werden. Um kunsthistorisch wertvolle Verglasungen wie Buntglas- und Bleiglasfenster, bei denen eine Mehrfachverglasung zu einer Verfälschung des künstlerischen Ausdrucks führen würde, zu schützen, gilt diese Regelung nicht für diese Objekte.
Wichtig ist aber auch zu beachten, wir wollen jedoch niemandem vorschreiben, wie die Fenster zu gestalten sind. Daher werden wir die Anpassung freiwillig belassen, aber eben die Möglichkeit schaffen, diese Entscheidung zu treffen und verhindern die hohen Verluste für das Klima und die Menschen, die denkmalgeschützte Häuser bewohnen.