2025/II/Wi/Steu/14 Verpflichtende Rundungsregel bei Barzahlungen und europaweite Abschaffung der 1-und 2-Cent-Münzen

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge zur Weiterleitung an den Bundesparteitag weiterleiten:
1. Die SPD-Bundestagsfraktion wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass in Deutschland bei Barzahlungen verpflichtend auf volle 5-Cent-Beträge gerundet wird. Die bislang umlaufenden 1-und 2-Cent-Münzen sollen schrittweise aus dem Zahlungsverkehr zurückgezogen und nicht mehr neu geprägt werden.
2. Die SPD wird aufgefordert, sich auf europäischer Ebene, insbesondere über ihre Abgeordneten im Europäischen Parlament sowie über die Bundesregierung, aktiv dafür einzusetzen, dass die 1-und 2-Cent-Münzen im gesamten Euro-Währungsgebiet mittelfristig vollständig abgeschafft und deren gesetzlicher Status als Zahlungsmittel aufgehoben wird.

Begründung:

Die Diskussion über den Sinn und Nutzen von 1-und 2-Cent-Münzen wird seit Jahren in Politik, Handel und Gesellschaft geführt. Auch die EU-Kommission und mehrere Mitgliedstaaten haben sich bereits mit dem Thema befasst. In Deutschland wird eine verpflichtende Rundungsregel für Barzahlungen aktuell durch das von der Bundesbank koordinierte Nationale Bargeldforum aktiv geprüft. Dieses Gremium hat sich im März 2025 dafür ausgesprochen, bei Barzahlungen künftig auf den nächsten 5-Cent-Betrag zu runden. Damit würde ein geordneter Rückzug der kleinsten Münzen aus dem Alltag erfolgen, ohne das Bargeld insgesamt infrage zu stellen.
Zentrale Argumente für eine Abschaffung der 1-und 2-Cent-Münzen sind:
• Die hohen Produktionskosten: Die Herstellungskosten übersteigen den Nennwert. Eine 1-Cent-Münze kostet rund 1,65 Cent. Allein in Deutschland entstehen dadurch jährlich Kosten in zweistelliger Millionenhöhe – zulasten der öffentlichen Hand.
• Praktikabilität und Akzeptanz: Viele Menschen empfinden die kleinen Münzen als störend. Sie verbleiben häufig ungenutzt in Haushalten und gelangen nicht mehr in den Umlauf zurück.
• Effizienzgewinn für Handel und Banken: Die Sortierung, Lagerung und der Transport von Kleinstmünzen verursachen erheblichen Aufwand in Logistik und Kassenwesen – für Händler wie für Geldinstitute.
• Nachhaltigkeit: Die Prägung belastet die Umwelt durch den Einsatz von Kupfer und Stahl sowie den Energieverbrauch bei Produktion und Transport.
Internationale Beispiele zeigen, dass eine faire, unbürokratische und akzeptierte Regelung möglich ist:
• In Finnland, Belgien, Irland, den Niederlanden und Italien wird bereits gerundet. Auch dort sind 1-und 2-Cent-Münzen formal gültig, werden aber im Alltag kaum noch genutzt.
• Die Schweiz hat ihren 1-Rappen bereits 2007 abgeschafft (eine 2-Rappen-Münze existiert dort nicht).
• Die USA haben im Mai 2025 die letzte Bestellung von Penny-Rohlingen aufgegeben – ab 2026 wird kein neuer Penny mehr geprägt (eine 2-Penny-Münze gibt es dort nicht).
Die Rundungsregel soll ausschließlich Barzahlungen betreffen. Elektronische Zahlungen bleiben auf den Cent genau möglich. Damit bleibt die Preishoheit im Einzelhandel unangetastet – nur die Gesamtsumme an der Kasse wird gerundet. Dies schützt insbesondere Verbraucher:innen mit kleinem Budget, für die transparente Preise wichtig sind.
Eine solche Maßnahme stellt weder einen Einstieg in die Abschaffung von Bargeld noch einen Verlust an Transparenz dar. Im Gegenteil: Sie dient der Vereinfachung des Zahlungsverkehrs, reduziert öffentliche Ausgaben und stärkt die Alltagstauglichkeit des Bargelds.
Gleichzeitig sollte sich die SPD auch auf europäischer Ebene für ein koordiniertes Vorgehen zur kompletten Abschaffung der 1-und 2-Cent-Münzen im Euro-Währungsgebiet einsetzen. Die Einführung einer EU-weiten Rundungsregel und die Aufhebung des gesetzlichen Zahlungsmittelstatus dieser Münzen wäre ein konsequenter Schritt hin zu einem moderneren, effizienteren und ökologisch nachhaltigeren Bargeldsystem.

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