2025/II/Recht/9 Öffentlich-rechtlichen Rundfunk vor Angriffen schützen – Zustimmungspflicht der Bürgerschaft für Kündigungen von Staatsverträgen verankern

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen:

Die SPD-Fraktion der Hamburgischen Bürgerschaft und die SPD-Mitglieder des Senats werden aufgefordert, sich für eine Änderung der Hamburgischen Verfassung einzusetzen, wonach die Kündigung von Staatsverträgen, insbesondere solcher mit medienpolitischer Relevanz wie dem Rundfunkstaatsvertrag, nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgen darf.

Begründung:

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein tragender Pfeiler unserer Demokratie. Er sichert unabhängige Information, Meinungsvielfalt und kulturelle Teilhabe – staatsfern und im Dienst der Gesellschaft. Gerade deshalb ist er Zielscheibe autoritärer und rechtspopulistischer Kräfte, die ihn delegitimieren, finanziell austrocknen oder ganz abschaffen wollen. Diese Angriffe kommen nicht nur auf Bundesebene, sondern zunehmend auch in den Ländern – etwa über das Mittel der Verweigerung von Staatsverträgen oder deren Kündigung.

In Hamburg regelt Artikel 43 der Verfassung, dass der Senat Staatsverträge schließt und kündigt. Eine zwingende parlamentarische Zustimmung ist nur für den Abschluss vorgesehen – nicht für die Kündigung. Solange der Senat von demokratischen Fraktionen getragen wird, ist dies in der Praxis unbedenklich. Doch die Hamburgische Verfassung gilt auch für andere Mehrheitsverhältnisse. Ein Senat kann bereits mit einer einfachen Mehrheit gestellt werden – das macht die Schwelle für einen Regierungswechsel vergleichsweise niedrig.

Gerade vor dem Hintergrund möglicher politischer Verschiebungen und zunehmender Wahlerfolge antidemokratischer Parteien ist es wichtig, unsere demokratischen Institutionen gegen Missbrauch abzusichern. Andere Länder – wie Niedersachsen – bereiten sich bereits auf solche Szenarien vor. Auch Hamburg sollte vorsorglich handeln.

Wir haben bereits im Bereich der Justiz Maßnahmen ergriffen, um unsere rechtsstaatlichen Strukturen vor politischen Eingriffen zu schützen – etwa durch klare Vorgaben zur richterlichen Unabhängigkeit und institutionellen Sicherungen. Ein vergleichbarer Schutz ist im Bereich der medienpolitischen Staatsverträge erforderlich. Denn auch hier geht es um grundlegende Strukturen unserer Demokratie.

Die Kündigung eines staatsvertraglichen Rahmens für den öffentlich-rechtlichen Rund-funk darf nicht ohne ausdrückliche Zustimmung der Hamburgischen Bürgerschaft erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass tiefgreifende medienpolitische Entscheidungen auf breiter demokratischer Grundlage getroffen werden. Eine solche Verfassungsänderung ist kein Alarmismus – sie ist eine vorausschauende Sicherung demokratischer Institutionen gegen deren gezielte Zerstörung.

Hamburg kann und sollte hier ein klares Zeichen setzen: Für die Stärke demokratischer Kontrolle – und für den Schutz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks vor seinen erklärten Feinden.

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