2025/II/Recht/8 Keine Grauzonen für Übergriffe – Strafbarkeit von Voyeur-Aufnahmen ausweiten

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag möge beschließen: Die SPD Hamburg unterstützt ausdrücklich die Petition „Voyeur-Aufnahmen strafbar machen – Jetzt Gesetzeslücke schließen!“ von Yanni Gentsch und begrüßt die breite öffentliche Resonanz hierauf. Wir fordern, dass die durch den Fall Gentsch offenkundig gewordene Strafbarkeitslücke unverzüglich geschlossen wird. Heimliche, sexuell motivierte Foto- oder Videoaufnahmen von Personen gegen deren Willen müssen unabhängig von Kleidung oder Kamerawinkel als Straftat geahndet werden können.
Die SPD Hamburg fordert den Hamburger Senat auf, sich in der Justizministerkonferenz am 7. November 2025 und im Bundesrat für eine entsprechende Gesetzesinitiative einzusetzen – sollte die Bundesregierung nicht zeitnah selbst tätig werden. Unser Ziel ist ein wirksamer strafrechtlicher Schutz vor voyeuristischen Bildaufnahmen, der das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung in der digitalen und analogen Öffentlichkeit garantiert.

Begründung:

Der Fall der Kölnerin Yanni Gentsch hat Anfang 2025 bundesweit gezeigt, dass das deutsche Strafrecht bislang nicht ausreichend vor heimlichen, sexuell motivierten Aufnahmen schützt. Obwohl sie beim Joggen gezielt gefilmt wurde, war dieses Verhalten nicht strafbar. Gentsch machte den Vorfall öffentlich, initiierte eine Petition und erhielt in kurzer Zeit die Unterstützung von über 120.000 Menschen (Stand 31.08.2025). Dieser breite Zuspruch belegt, dass die Gesellschaft erwartet, dass diese Gesetzeslücke endlich geschlossen wird.
Nach aktueller Rechtslage stellt § 184k StGB („Upskirting/Downblousing“) zwar das unerlaubte Filmen unter Kleidung unter Strafe. Geschützt sind damit Genitalien, Gesäß und Brust, sofern sie durch Kleidung bedeckt und „gegen Anblick geschützt“ sind. Nicht strafbar sind jedoch Aufnahmen, die zwar sexuell motiviert sind, aber lediglich bekleidete Körperpartien betreffen, die im öffentlichen Raum sichtbar sind. Auch § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) greift in solchen Fällen nicht, da er nur Aufnahmen in besonders geschützten Situationen umfasst. Damit hängt es bislang vom Kamerawinkel oder der Art der Kleidung ab, ob ein massiver Übergriff strafrechtlich verfolgt werden kann. Das ist ein unhaltbarer Zustand.
Die Petition fordert daher zu Recht, dass heimliche, sexuell motivierte Aufnahmen unabhängig von Kamerawinkel oder Bekleidung unter Strafe gestellt werden. Alle Menschen haben das Recht, sich im öffentlichen Raum ohne die Sorge vor heimlichen, sexuell motivierten Aufnahmen aufzuhalten.
Mehrere Bundesländer haben bereits Zustimmung signalisiert, und die Petition ist für die nächste Justizministerkonferenz am 7. November 2025 angemeldet. Hamburgs Justizbehörde hat ebenfalls erklärt, dass diese Strafbarkeitslücke zügig geschlossen werden muss. Hamburg kann hier eine Vorreiterrolle einnehmen, indem der Senat im Bundesrat und in der Justizministerkonferenz aktiv auf eine Gesetzesänderung drängt und, sollte der Bund nicht handeln, auch eine eigene Initiative startet.
Indem die SPD Hamburg diese Petition unterstützt, senden wir zugleich ein klares Zeichen der Solidarität mit Betroffenen von Alltagssexismus und bildbasierter Gewalt. Wir treten konsequent für den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung ein und zeigen, dass die SPD Hamburg an der Seite derjenigen steht, die von solchen Übergriffen betroffen sind. Alle Menschen – insbesondere auch Frauen und Mädchen – müssen sich frei bewegen können, ohne Angst haben zu müssen, heimlich objektifiziert zu werden.

Überweisungs-PDF: