Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen und an die SPD-Bürgerschaftsfraktion und den Senat weiterleiten:
Die Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz wird für alle Leistungen auf Null Euro gesetzt. Die einzige Ausnahme bilden Anträge, die trotz der Möglichkeit digitaler Auskunft in Papierform angefordert werden. Dort soll es möglich sein, die Papier-, Druck-, und Versandkosten als Gebühr zu erheben. Es ist dabei zu prüfen, ob und wie diese Gebühren nach klaren Kriterien gestaffelt werden können, etwa nach Umfang des Papierverbrauchs, Druckaufwand, Versandart sowie tatsächlichem Verwaltungsaufwand, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit sicherstellen und eine missbräuchliche Anwendung zu verhindern.
Seit dem 6. Oktober 2012 gilt in Hamburg das Hamburgische Transparenzgesetz (HmbTG). Dies verpflichtet Behörden, gewisse Informationen und Dokumente von sich aus der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Informationen und Dokumente aus Behörden, die nicht auf dem Transparenzportal zur Verfügung stehen, können per Anfrage von den Behörden angefordert werden. Diese Anfragen können aber mit unvorhergesehenen Kosten für die anfragende Person einhergehen. So kann eine Anfrage mit gewöhnlichem Prüfaufwand bis zu 250€ kosten, eine Anfrage mit besonderem Prüfaufwand sogar bis zu 500€. Für uns ist klar: jede*r Bürger*in hat ein Recht darauf zu wissen, wie die Entscheidungen getroffen werden und die Entscheidungsprozesse ablaufen, die unser aller Leben beeinflussen. Die Kontrolle des Staates ist für die Demokratie essenziell und darf nicht durch finanzielle Hürden verhindert werden.