Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
Der Landesvorstand bzw. die Landesorganisation prüft, inwiefern eine digitale Anpassung der Mitgliedsbeiträge durch Parteimitglieder selbst umsetzbar wäre, und setzt sich ggf. beim Bundesvorstand dafür ein.
Laut Finanzordnung §1(8) soll in regelmäßigen Abständen und insbesondere vor Wahlen zu Funktionen und Kandidaturen zu öffentlichen Ämtern die Erfüllung der satzungsgemäßen Beitragspflicht überprüft werden. Dies führt richtiger- und gewollterweise zu regelmäßigen Anpassungen. Insbesondere Jusos, welche erfreulicherweise immer häufiger auf Wahllisten oder in Vorständen sind, werden recht häufig Anpassungen vornehmen müssen, da sie etwa ins Berufsleben einsteigen, oder beruflich aufsteigen und so Gehaltssprünge erfahren.
Der gegenwärtige Prozess ist der, dass eine Beitragsanpassung über die Landesorganisation bzw. über das ServiceCenter erfolgt, üblicherweise per E-Mail. Eine Anpassung über meine.spd.de ist nicht möglich. Natürlich ist der tatsächliche Aufwand absolut im Rahmen des Vertretbaren, jedoch ginge es einfacher und intuitiver, insbesondere dann, wenn man nicht erst recherchieren muss.
Wir haben daher folgende Vorschläge:
● Eine Anpassung des Beitrags sollte unter meine.spd.de möglich sein, sofern dies technisch und datenschutzrechtlich umsetzbar ist.
● Speziell für Hamburg könnte eine weitere Lösung angeboten werden, über die SPD Hamburg App oder Cloud und zwar ohne die Notwendigkeit eines Accounts: o Über ein Formular trägt man den gewünschten Beitrag ein, sowie die Mitgliedsnummer und die E-Mail-Adresse, die man zur Kommunikation benutzt. Diese Adresse und die Mitgliedsnummer müssen mit denen übereinstimmen, welche in der Datenbank gespeichert sind. Auf diese Weise soll ausgeschlossen werden, dass Dritte die Funktion missbrauchen. Dieser Schritt kann theoretisch durch andere Methoden der Authentifikation ersetzt werden.
o Eine automatisierte E-Mail wird erstellt, mit Bitte um Bestätigung der Anfrage per bewusstem Klicken auf einen Link.
o Ist die Anfrage bestätigt, wird eine standardisierte E-Mail an die entsprechende Stelle (Landesorganisation bzw. Service Center) verschickt, mit der Bitte die Beiträge auf den entsprechenden Wert anzupassen.
o Die entsprechende Stelle meldet über die Standard-Kontaktadresse der/dem Antragsteller*in zurück, dass die Anfrage erhalten wurde und bearbeitet wird. An dieser Stelle hat das antragstellende Mitglied weiterhin die Möglichkeit zur Intervention, sollte es sich um einen fehlerhaften Antrag (etwa durch Dritte) handeln.
o Es handelt sich somit nur um eine Vereinfachung des gegenwärtigen Prozesses, sowie eine Erweiterung des Funktionsumfangs der SPD Hamburg App. Es wird nur ein Front-End geschaffen und der dahinterliegende Prozess braucht keine tiefergehende Anpassung.