2025/II/Innen/8 Cannabis-Modellprojekte für Hamburg!

Status:
Nicht Abgestimmt

Der Landesparteitag der SPD Hamburg möge beschließen:
I. Die SPD Hamburg wird aufgefordert, sich zu den Erfolgen der drogenpolitischen Kehrtwende in Bezug auf das Cannabisgesetz, insbesondere der Entstigmatisierung und Entkriminalisierung von Cannabis konsumierenden Mitbürger*innen, die zusätzlich die Justiz faktisch entlasten, zu bekennen.

II. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion und die sozialdemokratischen Mitglieder des Senats werden dazu aufgefordert:

1. Einen politischen Rahmenbeschluss zur Einführung von wissenschaftlichen Modellprojekten für die kontrollierte und kommerzielle Abgabe von Cannabis gemäß dem Cannabisgesetz in Verbindung mit der Konsumcannabiswissenschaftsverordnung in die Bürgerschaft einzubringen.

2. Dialog- und Gesprächsmöglichkeiten zur Einbindung verschiedener Stakeholder (Drogensuchthilfe, Wissenschaft, Unternehmen, Gewerbetreibende, Soziale Arbeit, Polizei- und Ordnungsamt) in Bezug auf Hamburg als potenzielle Modellprojekt-Region zu schaffen.

3. Finanzielle bzw. steuerliche Einnahmen (bspw. durch eine zweckgebundene Sonderabgabe) durch eine kommerzielle Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken, an zu bestimmende Einrichtungen der Sucht- und Drogenprävention und somit unmittelbar für die Behandlung und Hilfe für suchtkranke Mitmenschen zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

Als Sozialdemokrat*innen setzen wir uns für eine gerechte und rechtsstaatliche Gesellschaft ein, in der der Mensch und seine Würde im Mittelpunkt stehen. Eine humane Drogenpolitik muss daher auf Aufklärung, Prävention und Schadensminderung statt auf Stigmatisierung, Ausgrenzung und Strafverfolgung ausgerichtet sein. Laut der polizeilichen Kriminalstatistik Hamburg ist die Zahl der erfassten Rauschgiftdelikte nach der Entkriminalisierung von Cannabis zum Eigenkonsum im Jahr 2024 um 33,5 % gesunken. Dadurch stehen nunmehr erhebliche Ressourcen für die Verfolgung der organisierten Kriminalität und des illegalen Drogenhandels zur Verfügung. Das Landeskriminalamt Hamburg weist jedoch darauf hin, dass der legale Eigenanbau sowie der gemeinschaftliche Anbau in Vereinen nicht ausreichen, um die Nachfrage nach Cannabis zu Genusszwecken zu decken. Daher ist die Einrichtung kontrollierter und legaler Abgabestellen zwingend erforderlich, da sie die einzige nachhaltige Alternative zum Schwarzmarkt darstellen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine entsprechende Regulierung sind in Deutschland durch § 2 Abs. 4 des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) sowie die Konsumcannabis-Wissenschafts-Zuständigkeitsverordnung (KCanWV) bereits gegeben.

Zu den konkreten Forderungspunkten:
1.Im Zuge der neuen rechtlichen Rahmenbedingungen haben bereits mehrere Kommunen und Großstädte politische Rahmenbeschlüsse und weiterführende Absichtserklärungen zu Cannabis-Modellprojekten verabschiedet. Dazu ist eine Zusammenarbeit aus Politik, Wissenschaft und wirtschaftlichen Trägern notwendig. In Hannover, Frankfurt, Friedrichshain-Kreuzberg in Berlin oder Groß-Gerau ist dies bereits gelungen. Hamburg sollte als weltoffene und moderne Stadt, die ihr gesellschaftliches Zusammenleben auf Grundlage des Rechtsstaates und wissenschaftlicher Evidenz gestaltet, den o.g. Körperschaften nachziehen und landesweit die Möglichkeit einer legalen Wertschöpfungskette von Cannabis zu Genusszwecken zu schaffen.

2. Es muss ein Konsultations- und Dialogprozess angestoßen werden, der verschiedene Stakeholder berücksichtigt, um nachhaltig ein gesellschaftlich akzeptiertes Konzept zu entwickeln, sodass man die Modellprojekte gezielt umsetzen und später auch evaluieren kann. Das schließt neben der Wissenschaft und Wirtschaft explizit Vertreter aus der Drogen- und Suchthilfe, Sozialer Arbeit, Justiz, Verbraucher- und Jugendschutz mit ein.

3. Es sollte geprüft werden, ob man im Rahmen dieses Modellprojektes eine zweckgebundene Abgabe (gem. Art. 105 Abs. 2a S.1 GG) für den Erwerb von Cannabisprodukten einführen kann, die direkt in die Finanzierung der Prävention, Aufklärung und Behandlung von Suchterkrankungen einfließen soll. So wird einerseits sichergestellt, dass es zu keiner Mehrbelastung, sondern gegenteilig zu einer finanziellen Entlastung des kostenintensiven Kampfes gegen Drogensucht und -elend in unserem Stadtbild zugutekommt.

Überweisungs-PDF: